5982 Anträge bewilligt. Senat bekräftigt seine Klage gegen Betreuungsgeld in Karlsruhe

Hamburg. Mit 5982 bewilligten Anträgen zum umstrittenen Betreuungsgeld ist die Zahl der Bezieher der sogenannten Herdprämie in Hamburg hinter den Erwartungen geblieben. Die Sozialbehörde hatte mit rund 8000 Beziehern gerechnet. Das Gros der Hamburger Familien lässt seine Kinder in Kitas oder in der Kindertagespflege betreuen. Nicht zuletzt wohl auch wegen der kostenlosen fünfstündigen Grundbetreuung. Derzeit werden mehr als 68.000 Jungen und Mädchen in entsprechenden Einrichtungen betreut.

Seit 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie ihr Kind nicht in eine Tageseinrichtung oder Kindertagespflege bringen. Die Summe lag bei 100 Euro monatlich und stieg am 1. August dieses Jahres auf 150 Euro. Gezahlt wird vom 15. Lebensmonat an 22 Monate lang. Das Betreuungsgeld war von der schwarz-gelben Koalition auf Druck der CSU eingeführt worden. Hamburg hatte im Februar 2013 Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeld eingelegt. Inhaltlich kritisierte der Senat das aus seiner Sicht dahinterstehende „überholte Familienbild“.

Zudem halte das Betreuungsgeld Frauen davon ab, nach der Geburt eines Kindes wieder ins Berufsleben einzusteigen. Vor den Verfassungsrichtern argumentierte der Senat damit, dass der Bund formal gar nicht zuständig sei. Bereits im Mai hatte die Bundesregierung dazu Stellung genommen und die Maßnahme verteidigt. Dies ist aus zwei Gründen pikant. Erstens, weil Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig als SPD-Mitglied das Betreuungsgeld zwar ablehnt, als Ressortverantwortliche aber an den Koalitionsvertrag gebunden ist. Und zweitens: Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, war früher Staatsrat in der Justizbehörde und muss nun das verteidigen, was er einst in Karlsruhe zu bekämpfen versuchte.

Jetzt hat der Senat seine Position in einer neuen Stellungnahme an die Richter in Karlsruhe noch einmal bekräftigt. „Neue stichhaltige Argumente für die Einordnung des Betreuungsgeldrechts als Materie der öffentlichen Fürsorge sind nicht vorgetragen worden“, heißt es in dem Schreiben vom 30.September. Für die „öffentliche Fürsorge“ ist zwar der Bund zuständig. Nach Auffassung Hamburgs aber fallen darunter Leistungen in Notsituationen. Das steht im krassen Widerspruch zum Bund, der Familien mit kleinen Kindern generell als „unterstützungsbedürftig“ ansieht. Mit einer Entscheidung in Karlsruhe wird nicht vor dem kommenden Frühjahr gerechnet.