Der Angeklagte, damals Patient der Psychiatrie des Krankenhauses Ochsenzoll, soll einen im Bett liegenden anderen Patienten mit kochend heißem Wasser übergossen haben.

Neustadt. Man kann sich leicht vorstellen, welche Bärenkräfte in Arne S. schlummern, als sich der breitschultrige, hünenhafte Angeklagte bei Prozessbeginn von seinem Platz erhebt. Man möchte sich aber nicht vorstellen, wie es ist, wenn der 40-Jährige die Kontrolle verliert – so wie es offenbar am 27. Februar dieses Jahres geschehen ist.

Arne S., damals Patient der Psychiatrie des Krankenhauses Ochsenzoll, soll an jenem Tag einen im Bett liegenden anderen Patienten mit kochend heißem Wasser übergossen haben. Der Mann handelte laut Staatsanwaltschaft im religiösen Wahn, glaubte eine Teufelsaustreibung an seinem Opfer vornehmen zu müssen, um es im Anschluss mit einer von ihm gesegneten Salbe zu heilen. Das Opfer erlitt starke Verbrennungen, musste zwischenzeitlich künstlich beatmet und bis Ende März intensivmedizinisch im Unfallkrankenhaus Boberg behandelt werden. Fast 40 Prozent seiner Hautoberfläche waren verbrüht.

Seit Dienstag muss sich Arne S. wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft strebt in diesem Sicherungsverfahren allerdings keine Gefängnisstrafe an, zumal Arne S. im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hatte. Sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Staatsanwaltschaft eine Unterbringung in der Psychiatrie beantragen. Ob es dazu kommt, hängt vom Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen ab. Ein Urteil soll nicht vor dem 8. August verkündet werden.