Hamburg. Mit dem neuen Gleichstellungsgesetz will Hamburg im öffentlichen Dienst mehr Frauen in Führungspositionen bringen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern. Bei gleicher Qualifikation werden künftig die Bewerber vorrangig berücksichtigt, die dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören. Diese Maßnahme greift, wenn der Frauen- oder Männeranteil weniger als 40 Prozent beträgt. Zudem sollen alle Arbeitsplätze – auch mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben – in Teilzeit ausgeübt werden können. Ebenso gibt es eine Tandemmöglichkeit, bei der sich zwei Personen eine Führungsposition teilen.

Das Gesetz sieht auch vor, dass alle Behörden Gleichstellungsbeauftragte stellen – das war bisher freiwillig. Auch Männer können diese Aufgabe übernehmen. Alle vier Jahre müssen die Behörden Gleichstellungspläne mit Personalstruktur, Zielvorgaben und konkreten Maßnahmen vorlegen. Das neue Gesetz, das das bisherige aus dem Jahr 1991 ablösen soll, betrifft alle rund 80.000 Beschäftigten der Stadt und neuerdings auch die rund 57.000 Angestellten der öffentlichen Unternehmen.