Bürgerschaftsabgeordneter erhält einstweilige Verfügung vom Hamburger Landgericht. Scheuerl wurde untersagt, drei Fotos öffentlich zu zeigen, auf denen der Tierschützer Jan Pfeifer zu sehen ist.

Hamburg. Das Landgericht Hamburg hat dem Rechtsanwalt und parteilosen Mitglied der CDU-Bürgerschaftsfraktion Walter Scheuerl mit einer einstweiligen Verfügung untersagt, drei Fotos öffentlich zu zeigen, auf denen der Tierschützer Jan Pfeifer zu sehen ist – dieser ist auch Urheber der Bilder. Laut der einstweiligen Verfügung (Az.:308O236/13), die dem Abendblatt vorliegt, droht Scheuerl bei Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Walter Scheuerl hatte im Juni 2011 bei der Mitgliederversammlung des Verbands Deutscher Putenzüchter einen rechtswissenschaftlichen Vortrag mit dem Titel „Pute, Peta, Politik – Panik?“ gehalten. „Dabei ging es um die Arbeitsmethoden von Tierrechtsaktivisten, die etwa nachts in Ställe einbrechen, um dort Aufnahmen von den Tieren zu machen“, sagt Scheuerl. Ein Teil seiner Power-Point-Präsentation beschäftigte sich mit der Frage, wer die Hauptprotagonisten in der Tierrechtsszene sind. „Dabei habe ich auch drei Fotos von Jan Pfeifer gezeigt, die er selbst auf seiner Website und bei Facebook veröffentlicht hat“, so Scheuerl. Im September 2011 habe er ein Schreiben erhalten, in dem ihm eine unzulässige Verwertung der Fotos vorgeworfen worden sei. „Dabei gibt es urheberrechtlich nichts zu beanstanden.“

Genau das sieht Jan Pfeifer, der in der Nähe von Köln lebt und sich selbst Journalist und Tierfilmer nennt, anders. „Als Medienanwalt müsste sich Herr Scheuerl gut auskennen. Dass man Fotos nicht, ohne zu fragen, nutzen sollte, lernt man bereits im ersten Semester“, sagt Pfeifer, der den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Bürgerschaftsabgeordneten erwirkt hat. „Herr Scheuerl kann ja auch nicht in den Laden gehen, etwas klauen und hinterher sagen, er habe es nicht besser gewusst.“

Walter Scheuerl hingegen fühlt sich zu Unrecht beschuldigt. Aufgrund des Zitatrechts hätte er die Bilder sehr wohl verwenden dürfen, sagt er. „Der einzige Zweck der einstweiligen Verfügung ist es, mich zu diffamieren.“ Bereits in der Vergangenheit sei er immer wieder Ziel von Tierrechtsaktivisten gewesen. Gegen die aktuelle einstweilige Verfügung hat Scheuerl bereits Widerspruch eingelegt. „Ich gehe davon aus, dass diese wieder aufgehoben wird.“

Walter Scheuerl und Jan Pfeifer streiten sich nicht das erste Mal vor Gericht. 2011 vertrat Scheuerl einen Pelzfarmer aus Nordrhein Westfalen, der Pfeifer für den Tod von 1385 Nerzen verantwortlich machte. Die Klage wurde jedoch abgewiesen.