Hamburg. Kurt Duwe, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der FDP, kritisiert, dass das Wohnraumschutzgesetz aus seiner Sicht „teils wirkungslos“ ist. Das Gesetz regelt unter anderem den Umgang von sogenannten Zweckentfremdungen von Wohnraum, etwa als Ferienwohnung. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Laut einer Senatsantwort auf Duwes Anfrage sind 166 Verstöße registriert worden. Dies sei eine geringe Zahl, so Duwe. „Und der Senat veranstaltet darum ein großes Brimborium.“

Die Fallzahlen sowohl bei den ungenehmigten Zweckentfremdungen und bei den unbegründet leer stehenden Wohnungen seien gegenüber dem bestehenden Wohnungsbedarf zu vernachlässigen. „Statt sich noch intensiver um bessere Rahmenbedingungen für die Entstehung von Wohnraum zu bemühen, verkämpft sich der Senat an falscher Stelle und trägt noch zur weiteren Verunsicherung von Immobilieneigentümern durch die Verschärfung gesetzlicher Rahmenbedingungen bei“, sagt Duwe. „Das ist fürwahr Populismus pur.“ Er kritisiert weiter, dass die Zahl der Genehmigungen für Zweckentfremdungen allein in Eimsbüttel von 77 im Jahr 2011 auf 161 im vergangenen Jahr gestiegen ist. Auch das geht aus der Senatsantwort hervor. Wer Wohnung an Touristen vermieten möchte, muss eine Lizenz bei seiner Hamburger Ortsverwaltung einholen, die sogenannte Zweckentfremdungsgenehmigung. In zentralen Lagen sollte dies wegen der großen Nachfrage nach Wohnungen allerdings schwieriger sein als in Randlagen.

Bei der Senatsantwort kam auch heraus, dass die Zahl der Genehmigungen von Zweckentfremdungen nicht einheitlich erfasst werden. Duwe: „Es ist auffällig, dass der Senat überhaupt keinen Überblick hat.“