31-jähriger vorbestrafter Täter muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Opfer war 14 Jahre alt

Neustadt. Eine kindliche Stimme, hell und schüchtern, erklingt aus dem Fernseher – es ist die Stimme von Kim-Li (Name geändert), die von einer Polizistin vernommen wird. Am Donnerstag wird die Videoaufnahme ihrer Aussage im Gericht vorgespielt. So bleibt der 14-Jährigen eine Konfrontation mit ihrem Peiniger erspart.

Kim-Li ist von einem Fremden missbraucht worden, im eigenen Elternhaus. Der Mann ließ erst von ihr ab, als ihre Mutter dazwischenging. Kim-Li, die in einer nicht-europäischen Tradition aufwächst, habe die Tat noch nicht verarbeitet, sagt ihr Anwalt. Das Thema werde aufgrund des kulturellen Hintergrunds der Eltern totgeschwiegen, schulisch sei das clevere Mädchen deutlich abgesackt

Der Täter hat sich kurz nach der Schandtat gestellt und steht am Donnerstag wegen sexueller Nötigung vor dem Landgericht. Marek G., ein schmächtiger 31 Jahre alter Mann mit raspelkurzen Haaren. Nach eigenen Angaben hat er sich selbst angezeigt – weil ihn sein Gewissen so quälte.

Marek G. ist bereits 15-mal angeklagt worden, aber hat noch nie eine Freiheitsstrafe verbüßt. Erstmals muss er sich wegen eines Sexualdelikts verantworten. „Und ich schwöre bei meinem Leben“, sagt er, „das mir so etwas nie wieder passiert.“

Warum „es“ überhaupt passiert ist, bleibt rätselhaft. Eine Sexualtherapie hat Marek G. bisher nicht gemacht, und er hält sie auch künftig nicht für nötig. Stattdessen erzählt der 31-Jährige, wie er vor sechs Monaten in einen zerstörerischen Strom geraten sei. Drogen, der Jobverlust, die Trennung von seiner Freundin und dem dreijährigen Sohn, all das habe ihn fertig gemacht. Irgendwie habe er das Gefühl gehabt, sich „etwas beweisen“ zu müssen. Als er über das Mädchen herfiel, sei er nicht einmal erregt gewesen. „Was hat sie bloß geritten zu glauben, sie könnten sich auf diese Weise beweisen“, fragt der Vorsitzende Richter Ulrich Weißmann. Eine Antwort bleibt er schuldig. An jenem Tag sei er vollgepumpt mit Drogen gewesen. Eine Behauptung, die das Gericht nicht mehr überprüfen kann.

An die Tat hat Marek G. nur noch lückenhafte Erinnerungen, aber er räumt jeden Anklagepunkt ein. Im Gegenzug für ein derartiges Geständnis hat ihm das Gericht eine Höchststrafe von drei Jahren zugesichert. Als die Kammer die Aufnahme mit der Aussage von Kim-Li vorspielt, dreht sich der Angeklagte weg, sieht nicht einmal zum Fernseher. Aus Scham? Aus Reue?

Solche Gefühle fehlten Marek G. am 7. Februar indes völlig. Das Mädchen war nach Schulschluss auf dem Weg nach Hause, als er ihr erst zwischen die Beine griff und sie dann fragte, ob er sie auf ein Eis einladen dürfe. Sie lehnte ab, doch Marek G. folgte ihr unbemerkt. Als das Mädchen die Haustür gerade schließen wollte, stellte er seinen Fuß in den Spalt und schlüpfte ins Haus. Dort versuchte er sie zu küssen, warf sie zu Boden, riss ihre Kleidung herunter und berührte sie unsittlich. Und drohte: Er habe ein Messer, und „das ginge auch so“. Von ihren Schreien aus dem Schlaf geschreckt, erschien ihre Mutter, worauf Marek G. die Flucht ergriff.

Zu seinen Gunsten muss das Gericht annehmen, dass er kein Messer bei der Tat bei sich hatte, ansonsten wäre die Strafe viel höher ausgefallen. Für zwei Jahre und sechs Monate schickt ihn die Kammer hinter Gitter – für den Nebenklagevertreter wären schon drei Jahre, wie von der Staatsanwältin gefordert, das Minimum gewesen. „Nur ein Lippenbekenntnis war ihr Geständnis nicht“, sagt Richter Weißmann. „Aber weil die Tat im Elternhaus stattgefunden hat, wird sich das Mädchen heute kaum noch sicher fühlen können.“