Hamburg. Die Hamburger Justiz zeigt von diesem Donnerstag an eine Ausstellung über die juristische Aufarbeitung des NS-Widerstands vom 20. Juli 1944. Im Zentrum steht ein Prozess vor 60 Jahren vor dem Landgericht Braunschweig, in dem der Widerstand vom 20. Juli 1944 erstmals als rechtmäßig beurteilt wurde. Die Ausstellung wird bis zum 26. April gezeigt. Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) wird sie um 10 Uhr im Plenarsaal des Oberlandesgerichts eröffnen.

Der Braunschweiger Prozess war ins Rollen gekommen, weil Otto Ernst Remer, Vorstandsmitglied der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei (SRP), 1951 die Widerstandskämpfer vom 20. Juli 1944 öffentlich als Hoch- und Landesverräter bezeichnete. Bundesinnenminister Robert Lehr (CDU) stellte daraufhin Strafantrag in Braunschweig. Nachdem der zuständige Staatsanwalt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zunächst abgelehnt hatte, übernahm Generalstaatsanwalt Fritz Bauer das Verfahren persönlich und erhob Anklage.

In dem Prozess argumentierte der Generalstaatsanwalt, dass die Männer des 20. Juli keine Verräter gewesen seien und zum Wohle Deutschlands gehandelt hätten. Der NS-Staat sei ein Unrechtsstaat gewesen. Remer wurde wegen übler Nachrede und Verunglimpfung zu drei Monaten Gefängnis verurteilt und flüchtete nach Ägypten. Die SRP wurde 1952 vom Bundesverfassungsgericht verboten.

Die Ausstellung wurde vom Institut für Braunschweigische Regionalgeschichte gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig erarbeitet. Geöffnet: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr, Sievekingplatz 2.