Altstadt. Hamburg hat eine neue Verfassungsrichterin: Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am Mittwoch den Vorschlag des SPD-Senats bestätigt und Marianne Schulze zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. 99 Abgeordnete stimmten für die 60-Jährige, zehn gegen sie, sechs Parlamentarier enthielten sich der Stimme. Schulze ist bislang Präsidentin des Sozialgerichts und war bereits stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichts.

Seit 1980 ist Schulze als Richterin tätig, seit 30 Jahren am Sozialgericht. In ihren Beurteilungen sei durchgängig von besonders sicheren und fundierten Rechtskenntnissen sowie von zügiger und gleichzeitig sorgfältiger Arbeitsweise die Rede, begründete der Senat dem Parlament seinen Vorschlag. Durch die Wahl der 60-Jährigen wird die Anzahl der weiblichen ordentlichen Mitglieder des Verfassungsgerichts auf zwei erhöht.