Grünen-Klage gegen 420-Millionen-Anteil der Stadt wird abgewiesen. Opposition hatte Hauruck-Verfahren des Senats kritisiert.

Hamburg. Das Hamburgische Verfassungsgericht hat den sogenannten Hapag-Lloyd-Deal vom März 2012 juristisch abgesegnet. Damals hatte die Bürgerschaft 420 Millionen Euro bewilligt, damit der SPD-geführte Senat weitere Anteile zur Stützung der Reederei erwerben konnte. Die Opposition hatte das Hauruck-Verfahren des Senats scharf kritisiert und die zu kurze Beratungszeit gerügt.

Grünen-Fraktionschef Jens Kerstan hatte unmittelbar vor der geplanten Abstimmung das Verfassungsgericht angerufen, weil er sich in seinen Rechten als Abgeordneter beschnitten sah.

Kerstan forderte den Senat auf, ein Wertgutachten für das Unternehmen Hapag-Lloyd oder eine Risikoanalyse zu erstellen. Erst dann könnten die Abgeordneten laut dem Grünen-Politiker entscheiden, ob der Preis in Höhe von 420 Millionen Euro gerechtfertigt oder überhöht sei. Kerstan verlangte von der Bürgerschaft außerdem, die Entscheidung über den Megadeal zu verschieben, bis ein Wertgutachten vorliege.

In einer Eilentscheidung lehnte das Verfassungsgericht den Kerstan-Vorstoß ab. Die Bürgerschaft gab das Geld mit den Stimmen von SPD, CDU und Linken frei. Jetzt hat das höchste Hamburger Gericht die Anträge in der Hauptsache einstimmig als "offensichtlich unzulässig" verworfen. Der Antrag, die Abstimmung über den Hapag-Lloyd-Deal zu verschieben, gehe "inzwischen ins Leere", schreiben die Richter mit gewisser Süffisanz. Schließlich hat die Bürgerschaft längst entschieden.

"Der Antragsgegnerin kann nicht mehr aufgegeben werden, die Beschlussfassung später vorzunehmen", heißt es in dem siebenseitigen Beschluss, der dem Abendblatt vorliegt.

Aber das Verfassungsgericht spricht Kerstan überhaupt die "Antragsbefugnis" ab. Grund: Der Grünen-Fraktionschef verlangt vom Senat Informationen, hat aber die Bürgerschaft verklagt. "Auf welche Weise und aus welchem Rechtsgrund dieser gegen die Regierung gerichtete Anspruch auf das Recht des Parlaments, über sein Beratungs- und Abstimmungsverfahren frei zu bestimmen, einschränkend ... wirken sollte, hat der Antragsteller (Kerstan, die Red.) nicht erläutert", schreiben die Richter.

Offensichtlich hat Grünen-Fraktionschef Jens Kerstan selbst auch das Interesse an seiner Klage verloren, denn das Verfassungsgericht rügt die geringe Mitwirkung des Klägers. Die Richter schreiben, "dass sich der anwaltlich vertretene Antragsteller auf Befragen des Gerichts weder dazu geäußert hat, ob das Verfahren mit den gestellten Anträgen durchgeführt werden soll, noch sonstige Prozesserklärungen abgegeben hat".