Das Hamburgische Verfassungsgericht hebt die Drei-Prozent-Hürde bei Wahlen zu Bezirksversammlungen auf. Piraten hatten geklagt.

Hamburg. Viel Zeit bleibt nicht: Die Bürgerschaft muss rechtzeitig zu den nächsten Bezirksversammlungswahlen - voraussichtlich im Mai 2014 parallel zur Europawahl - erneut das Wahlgesetz ändern. Das ist die unmittelbare Folge des Urteils des Hamburgischen Verfassungsgerichts: Die Richter erklärten die erst 2009 eingeführte Drei-Prozent-Klausel bei den Wahlen zu den sieben Bezirksversammlungen für verfassungswidrig.

Rund 45 Minuten nahm sich der Gerichtspräsident Joachim Pradel im ehrwürdigen Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts Zeit, um die Gründe der weitreichenden Entscheidung zu erläutern. Kernpunkt: Die Drei-Prozent-Hürde verletzt den Grundsatz der Wahl- und Chancengleichheit. "Die Sperrklausel führt zu einer Ungleichgewichtung der Wählerstimmen", sagte Pradel. Zwar sei der Eingriff durch eine Drei-Prozent-Hürde geringer als bei einer Fünf-Prozent-Klausel, die vor 2009 galt. "Aber auch bei drei Prozent ist der Anspruch der Parteien und Einzelbewerber auf Chancengleichheit beeinträchtigt."

Aus Sicht des Verfassungsgerichts ist es dabei kein Problem, dass es für die Bürgerschaft und den Bundestag eine Fünf-Prozent-Klausel gilt. Unterschiedliche Regelungen seien durchaus verfassungskonform. Entscheidend sei, dass die Funktionsfähigkeit eines Parlaments nicht durch Splitterparteien, Wählerinitiativen und Einzelbewerber beeinträchtigt wird. Im Falle der Bürgerschaft (und sicherlich auch des Bundestages) sehen die Verfassungsrichter instabile und wechselnde Mehrheiten als Gefahr für den funktionierenden Ablauf der Beratungen und Entscheidungen an.

"Die Gefahr ist bei den Bezirksversammlungen eher gering", sagte Pradel und verwies auf die zahlreichen Kommunen, in denen es keine Sperrklausel gebe. "Im Frankfurter Stadtrat sitzen 13 Parteien, und das führt nicht zur Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit", so der Vorsitzende. Ähnlich sei die Lage in Köln, Düsseldorf oder München.

Ein entscheidender Punkt kommt aus Sicht des Verfassungsgerichts hinzu: Zwar werden die Bezirksabgeordneten durch allgemeine Wahl bestimmt. "Aber die Bezirksversammlungen sind keine Volksvertretungen im Sinne des Grundgesetzes", sagte Pradel. Die Bezirksversammlungen seien nur Teil der Bezirksämter. "Ihr rechtlicher Status ist der eines Verwaltungsausschusses", so Pradel. Anders als Gemeinde- und Stadträte hätten sie keine originären Aufgaben und keine Personal- oder Finanzhoheit.

Sollte es durch wechselnde Mehrheiten doch zu einer Blockade in einer Bezirksversammlung kommen, könne die Landesebene jederzeit eingreifen. "Um die Funktionsfähigkeit zu erhalten, kann der Senat die Aufgaben der Bezirksversammlungen ändern", sagte Pradel. Der Senat könne durch Globalrichtlinien und die Fachbehörden durch fachliche Weisungen nachsteuern. Letztlich liege die Gesetzgebungskompetenz für die Bezirkswahlen beim Landesparlament. "Die Bürgerschaft kann eine Sperrklausel wieder einführen, wenn die Funktionsfähigkeit der Bezirksversammlungen dauerhaft eingeschränkt sein sollte", sagte Pradel.

Geklagt hatte der 51 Jahre alte Datenverarbeitungskaufmann Dieter Brinkmann aus Eimsbüttel, der der Piratenpartei angehört. "Ich bin sehr glücklich über die Entscheidung. Das Gericht ist unserer Auffassung in allen Punkten gefolgt", sagte Brinkmann nach dem Urteil. In einem Punkt konnte sich Brinkmann jedoch nicht durchsetzen: Die Bezirksversammlungswahl vom 20. Februar 2011 muss nicht wiederholt werden. "Die Wähler haben im Vertrauen auf die Drei-Prozent-Klausel ihre Wahlentscheidung getroffen. Hier gilt Bestandsschutz", sagte Pradel. Eine nachträgliche Änderung der Sitzverteilung wäre eine Wahlverfälschung.

Die SPD bedauerte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. "Das wird die Regierbarkeit der Bezirke erschweren und zur Zersplitterung der Bezirksversammlung beitragen", sagte die SPD-Verfassungsexpertin Barbara Duden. Und: In vier von sieben Bezirksversammlungen wäre ohne Drei-Prozent-Hürde die NPD vertreten.

Auch die CDU sieht die Funktionsfähigkeit der Bezirksversammlungen gefährdet. "Ohne Sperrklausel könnten in Zukunft sechs oder mehr Parteien vertreten sein", sagte CDU-Verfassungsexperte André Trepoll. Zu befürchten seien instabile Mehrheiten und widersprüchliche Entscheidungen.

Aus Sicht des Grünen-Verfassungsexperten Farid Müller folgt das Verfassungsgericht dem Trend der bundesdeutschen Rechtsprechung der vergangenen Jahre. "Wir haben die Entscheidung so erwartet", sagte Manfred Brandt vom Verein Mehr Demokratie, der sich für mehr Partizipation einsetzt.