Justizsenatorin Jana Schiedek setzt sich im Bundesrat für Gesetzesänderung ein. Auch Chancen einer Verurteilung sollten erhöht werden.

Hamburg/Berlin. Die Justizminister der Länder wollen den Schutz von Stalking-Opfern stärken und die Chancen einer Verurteilung erhöhen. Geht es nach dem Willen der Länderminister, dann soll für die Verurteilung eines Stalkers künftig ausreichen, dass seine Nachstellungen geeignet sein können, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Bislang musste der konkrete Nachweis geführt werden, dass die Bedrohungen tatsächlich dazu führten, dass das Opfer zum Beispiel die Wohnung wechselte, um den Nachstellungen zu entgehen.

Es ist eine der seltenen Nord-Süd-Kooperationen auf Länderebene: Hamburg und Bayern haben den Antrag auf Änderung des Paragrafen 238 des Strafgesetzbuchs gemeinsam auf der gestrigen Justizministerkonferenz in Berlin durchgesetzt. "Vielfach ertragen Opfer Nachstellungen, ohne ihr Leben zu verändern", sagte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). "Ich setze mich dafür ein, dass die Opfer - in der Regel Frauen - zukünftig besser geschützt werden."

Seit Einführung des Straftatbestands der Nachstellung 2007 sind in Hamburg 799 Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Lediglich in sechs Fällen kam es zur Anklage. Eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung der Opfer ließ sich in den meisten Fällen nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen.