Jennifer Lölke gehört zu den Bachelor-Absolventen der Uni Hamburg, die hier trotz Zusage nicht weiterstudieren dürfen

Rotherbaum. Vielleicht ein bisschen mehr jobben, ein Trip ins Ausland, das eine oder andere Praktikum: So sehen die vagen Vorstellungen von Jennifer Lölke für das kommende Jahr aus. Eigentlich wollte die 23-Jährige einen Masterstudiengang direkt an ihr Bachelor-Studium anschließen - ein glatter Durchmarsch, keine Zeit in der Ausbildung verlieren. Doch eine Nachkomma-Stelle zerschlug ihren Plan. Mit einer Note von 2,5 im Unterrichtsfach Englisch wurde die junge Frau nicht für den Lehramtsstudiengang Master of Education an der Universität Hamburg zugelassen - und dass, obwohl ihr laut Hochschulvertrag ein Masterstudienplatz im Anschluss zugesichert wird.

"In einem Brief an die Studierenden hat Präsident Lenzen uns mitgeteilt, dass jeder - so wörtlich - weiterstudierwillige Bachelor-Absolvent der Universität Hamburg einen Masterplatz erhalten kann", sagt Jennifer Lölke. "Darauf habe ich mich verlassen. Und jetzt sitze ich da und verliere ein Jahr." Mindestens ein Jahr, betont sie. Denn eine Garantie, dass sie bei der nächsten Bewerberrunde eine Zusage für die Hamburger Universität bekommt, hat sie nicht.

Doch nicht nur Jennifer Lölke ist betroffen. Allein in ihrem Jahrgang gibt es 28 Bachelor-Absolventen, die weiter ihr Studium an der Uni Hamburg fortführen wollen - aber eine Absage bekommen haben. Der Grund: Für die Zulassung zu den Masterstudiengängen ist eine erneute Bewerbung mit der Note des Bachelor-Abschlusses nötig.

"Da sich aber so viele Absolventinnen und Absolventen anderer Unis bewerben, kann die Zusage, die im Hochschulvertrag steht, nicht eingehalten werden", sagt Luise Günther aus dem Vorstand des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). "Die Masterstudiengänge der Lehrämter wurden in diesem Semester sogar überbucht, um möglichst vielen ein Weiterstudieren zu ermöglichen." Dennoch - so meldet es auch die Universität - können, größtenteils in den Fächern Betriebswirtschaftslehre, Psychologie und Lehramt/ Gymnasien, nicht alle Absolventen an der Uni Hamburg weiterstudieren.

Sowohl Universitätsleitung als auch die Wissenschaftsbehörde sind unzufrieden, besonders weil der im Oktober 2011 geschlossene Hochschulvertrag festschreibt, dass es "eine Übergangsquote vom Bachelor zum Master von bis zu 100 Prozent" geben soll, "sodass jede/r Bachelor-Absolvent/in der Universität Hamburg, der/die weiterstudieren will, einen Masterplatz erhalten kann". Darüber, wer dafür verantwortlich ist, ist man sich uneins. Obwohl Universitätspräsident Dieter Lenzen immer wieder betont, wie wichtig das Ermöglichen eines Anschlussstudiums sei, müsse die Politik - und damit die Stadt Hamburg - die dafür erforderlichen rechtlichen Grundlagen schaffen. Fest steht, dass Hamburger Studierende bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang nicht bevorzugt werden dürfen.

Dies räumt auch die Wissenschaftsbehörde ein. Eine spezielle "Landeskinderregelung" sei verfassungsrechtlich nicht möglich, sagt Sprecher Alexander von Vogel. Lediglich mit einer Härtefall-Quote könnte das Zulassungsverfahren verändert werden, damit an Hamburg gebundene Studierende weiter in der Hansestadt bleiben können.

Für Jennifer Lölke spielen diese Überlegungen jedoch kaum eine Rolle. Sie darf nicht weiterstudieren, obwohl sie bereits Masterkurse besucht hat, um den Anschluss nicht zu verlieren. "Selbst die Dozenten haben mir erlaubt, in den Kursen zu bleiben. Jedoch bringt mir das nichts, wenn ich nicht eingeschrieben bin", sagt sie

Hätte sich die junge Frau für ein Studium an der Technischen Universität (TU) Hamburg-Harburg entschieden, wäre ihre Lage anders. Dort setzen rund 90 Prozent der Bachelor-Absolventen das Studium vor Ort fort. Die übrigen zehn Prozent gehen freiwillig. "Wir gehen davon aus, dass der Regelabschluss an der TU Hamburg-Harburg der Master of Science sein muss", sagt TUHH-Vizepräsident Sönke Knutzen. "Im vergangenen Jahr konnte jeder unserer Bachelor-Absolventen sein Masterstudium hier aufnehmen."