Hamburg. Das Bundesgesetz zur erleichterten und schnelleren Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse hat in Hamburg zu ersten Erfolgen geführt. In den sechs Monaten seit Inkrafttreten der neuen Regelungen am 1. April haben 307 Zuwanderer Anträge auf Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen gestellt, von denen bereits 137 entschieden worden sind - in neun von zehn Fällen positiv. Das ist das Ergebnis der Senatsantwort auf eine Kleine Anfrage des FDP-Bürgerschaftsabgeordneten Thomas-Sönke Knuth.

Spitzenreiter unter den Antragstellern sind die Ärzte. Die Gesundheitsbehörde hat seit Anfang April 78 Medizinern, die im Ausland ihr Examen abgelegt haben, die Berufserlaubnis erteilt. 51 Frauen und Männer warten noch auf die Entscheidung. Zum Vergleich: Von Januar bis Dezember 2008 waren nur 48 Ärzte erfolgreich, dann kletterte die Zahl über 106 (2009) auf 126 (2010). Die weiteren Anerkennungen von April bis September 2012 verteilen sich unter anderem auf Handwerker (14), Zahnärzte (neun), Apotheker (sechs) sowie Krankenpfleger (acht).

"Die von der schwarz-gelben Koalition eingeführte Erleichterung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse führt schon nach einem halben Jahr zu guten Ergebnissen", sagte Knuth. "Das ist in Zeiten von Fachkräftemangel und schwieriger demografischer Entwicklung ein klares Zeichen dafür, dass klug gesteuerte Zuwanderung funktioniert."

Auch die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) verzeichnet für Hamburg einen positiven Trend: Seit Inkrafttreten des Gesetzes stieg die Zahl der Beratungen um rund 25 Prozent auf 311 Fälle an. Gut 44 Prozent der Ratsuchenden leben schon sieben Jahre und länger in Deutschland. Im Jahr 2010 oder später sind nach Angaben der ZAA 33 Prozent eingereist.

Nach Angaben von Arbeitsbehördensprecherin Nicole Serocka wird nicht erfasst, ob auf die Anerkennung auch ein Job folgt. Voraussetzung für die Erhebung solcher personenbezogener Daten ist eine Rechtsverordnung. Im kommenden halben Jahr will der SPD-geführte Senat nach Angaben Serockas entscheiden, ob es dazu kommt.

Mit einem Entwurf für ein Landesanerkennungsgesetz will der Senat die Rechtsposition für Zuwanderer noch verbessern - so ist ein Beratungsanspruch vorgesehen. Die Behörde geht von rund 6000 in Hamburg lebenden Menschen aus, die einen Antrag auf Anerkennung eines ausländischen Abschlusses stellen könnten.