Großteil der 2300 Beamten erhalten bis zu 15.000 Euro Sonderzahlung für zu viel geleistete Arbeit. Die Finanzbehörde stellt das Geld bereit.

Altstadt. Einem Großteil der rund 2300 Hamburger Feuerwehrleute steht zum Jahresende eine ebenso üppige wie rechtmäßige Sonderzahlung ins Haus. Bis zu 15.000 Euro könnten Beamte erhalten, die bereits seit dem Jahr 2001 in Diensten der Hamburger Feuerwehr stehen. Möglich und nötig macht die Zahlung ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Beamten Anrecht auf eine Vergütung von Überstunden haben, die zwischen Februar 2001 und August 2005 geleistet, aber nicht gezahlt wurden. Mehr als 700 Beamte hatten Beschwerde eingelegt und geklagt. Innensenator Michael Neumann (SPD) entschied jetzt, dass auch die Feuerwehrbeamten, die nicht gegen die damals getroffenen, für sie negativen Beschlüsse angegangen waren, entschädigt werden.

Gestern teilte Neumann dem Chef der Feuerwehr, Klaus Maurer, in einem Schreiben mit, dass die Stadt Hamburg alle Feuerwehrleute entschädigen werde, obwohl rechtliche Ansprüche bei denjenigen Beamten, die gegen die damalige Dienstregelung keinen Einspruch eingelegt hatten, nicht mehr bestünden. Neumann: "Aus formal-juristischer Sicht könnte die Stadt den Betroffenen in vielen Fällen unter Hinweis auf die Verjährung jeden Ausgleich verweigern. Wir werden uns aber nicht auf das formaljuristisch Mögliche zurückziehen, sondern Gerechtigkeit walten lassen." Insgesamt hatte der Streit um die Ausgleichszahlungen elf Jahre gedauert.

Die nach ersten Kalkulationen benötigten rund 20 Millionen Euro werden nach Abendblatt-Informationen komplett von der Finanzbehörde zur Verfügung gestellt. Zusätzliche Sparmaßnahmen in der Innenbehörde wird es durch die jetzt getroffene Regelung nicht geben müssen. Rücklagen für die jetzt zugesagten Nachzahlungen waren dort ohnehin nicht gebildet worden, obwohl nach und nach mehr als 700 Widersprüche gegen die 1999 beschlossene ausgleichsfreie Arbeitszeiterhöhung von 48 auf 50 Wochenstunden eingegangen waren.

Die Feuerwehrleitung ist jetzt gefordert, die individuellen Ansprüche aller infrage kommenden Beamten auszurechnen. Dazu müssen die Vergütungen der einzelnen Beamten in der fraglichen Zeit und eventuelle Abwesenheitszeiten von mehr als sechs Wochen überprüft werden. Anhand dieser Daten werden die individuell fälligen Summen festgelegt. Für Feuerwehrleute, die zwischen 2001 und 2005 konstant im Dienst waren, könnten bis zu 15 000 (lohnsteuerpflichtige) Euro Entschädigung fällig sein, kalkuliert das Bundesverwaltungsgericht. Innensenator Neumann bat Maurer um eine schnelle Berechnung der individuellen Ansprüche, damit der entgangene Arbeitslohn so schnell wie möglich ausgeglichen werden könne.

Auch Maurer zeigte sich erleichtert über den Beschluss: "Die Feuerwehr ist sehr froh, dass es nach Abschluss des Verfahrens nun zu einem Ausgleich der Zuvielarbeit kommen wird. Es ist besonders hervorzuheben, dass nach Entschluss der Behördenleitung im Sinne größtmöglicher Gerechtigkeit alle Kolleginnen und Kollegen einen Ausgleich erhalten." Einen kleinen Vorteil werden die damaligen Kläger jedoch genießen. Sie bekommen ihr Geld früher, da die Berechnung der Ansprüche zunächst für sie erfolgen soll. Die Auszahlung soll jeweils direkt im Anschluss erfolgen. Auch Daniel Dahlke, Chef des Berufsverbands Feuerwehr, zeigt sich erleichtert: "Herr Neumann hat Wort gehalten, der sozialdemokratische Senat hat eine soziale Entscheidung getroffen." Der Personalratsvorsitzende Olaf Reichelt ergänzt: "Für die Feuerwehr stehen noch andere Entscheidungen aus. Ich hoffe, dass es in dieser Richtung weitergeht."

Sieglinde Friess, Fachbereichsleiterin bei Ver.di, sagt: "Ich freue mich riesig, dass allen Kollegen das Geld gewährt wird, denn sie haben es verdient. Die Arbeitszeiterhöhung war verfassungswidrig, und deshalb ist es nur gut und richtig, dass eine Vergütung für alle erfolgt. Mein Dank gilt insbesondere den Kollegen, die immer daran glaubten, dass wir gewinnen werden."