Unterlagen zu Elbphilharmonie und Energienetzen werden freigegeben. Ausnahme sind dabei aber persönliche Daten.

Hamburg. Ab jetzt gilt das Transparenzgesetz - und zeitgleich gehen bei der Stadt Anträge zur Offenlegung der Verträge zur Elbphilharmonie und zu den Energienetzen ein. Das haben Gregor Hackmack vom Verein "Mehr Demokratie" und Manfred Braasch, Landeschef des BUND, am Freitag bekannt gegeben.

Hackmack erwartet, dass die Verträge mit Hochtief weitestgehend komplett veröffentlicht werden. Auch Braasch drängt auf eine Veröffentlichung. Er sagt, dass während der bürgerschaftlichen Anhörungen zum Rückkauf von 25,1 Prozent der Energienetze von Vattenfall und E.on massive Zweifel laut geworden seien, ob diese Verträge gut für Hamburg seien. "Trotz eines Aktenvorlageersuchens, das durch alle Oppositionsparteien eingefordert wurde, ist bislang eine öffentliche Debatte über die Ausgestaltung der Verträge nicht möglich gewesen."

Der Senat hat generell signalisiert, dass er die Verträge nun bekannt machen will. Allerdings nur jene Passagen, die keine Geschäftsgeheimnisse beinhalten. Die Kulturbehörde wird die Verhandlungen mit Hochtief darüber aufnehmen, welche Passagen veröffentlicht werden, damit dem Baukonzern kein Wettbewerbsnachteil entsteht. Außerdem kündigte die Stadt an, Teile der Verträge mit den Netzbetreibern im Internet unter www.hamburg.de/energiewende zu veröffentlichen.

Das Transparenzgesetz verpflichtet die Stadt, alle Dokumente von öffentlichem Interesse zu veröffentlichen. Dazu wird im Internet ein sogenanntes Informationsregister eingerichtet. Die Stadt hat nun zwei Jahre Zeit, dies zu tun. Bis dahin kann der Einblick in sogenannte Altverträge direkt bei den Behörden beantragt werden.

Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar begrüßte das neue Transparenzgesetz. Damit setze Hamburg neue Maßstäbe: "Es stärkt die demokratische Mitwirkung und das Vertrauen in staatliche Entscheidungsprozesse." Wenn Verträge vor ihrem Wirksamwerden für jedermann einsehbar würden, habe dies den Charakter einer präventiven Kontrolle. Das Gesetz ziehe aber auch klare Grenzen, wenn persönliche Daten Einzelner und damit ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung berührt seien.