Drei Jahre nach einem Streit um ein Bordell gibt es neuen Zündstoff: Dem Bezirk liegt der Antrag für weiteren Betrieb am Albert-Schweitzer-Ring vor.

Tonndorf. Drei Jahre nach dem sogenannten Bordellstreit in Wandsbek gibt es im Bezirk wieder Ärger um einen geplanten Betrieb. Die CDU hat in der Bezirksversammlung einen Antrag eingereicht, in dem sie fordert, ein geplantes Bordell am Albert-Schweitzer-Ring zu verhindern. Der Bezirksverwaltung liegt ein Antrag für einen Bordellbetrieb mit Ausschankbereich vor. "Unserer Meinung nach handelt es sich hier um einen Gastronomiebetrieb mit angeschlossenem Bordell", sagt der Vorsitzende der CDU Wandsbek, Philip Buse. "Damit ist es aber eine Vergnügungsstätte und im Gewerbegebiet verboten."

Erst Ende vergangenen Jahres hatte das Hamburger Verwaltungsgericht zum gleichen Thema ein Urteil gefällt. In den Jahren 2008 und 2009 hatte es im Bezirk viel Wirbel um geplante Bordelle an der Angerburger Straße und an der Von-Bargen-Straße gegeben. Benachbarte Unternehmen hatten geklagt, Bürger sich beschwert, viele Bezirkspolitiker sich gegen die Eröffnung gewandt. Das Bordell Geizhaus durfte dennoch an die Angerburger Straße ziehen, und in der Von-Bargen-Straße schloss im Jahr 2010 das Peppina-Kinderspielparadies - ein Indoor-Spielplatz, der sich zwischen Bordelle zu beiden Seiten gedrängt sah. Gegen das Geizhaus klagten Nachbarn, doch im Dezember 2011 verloren sie vorerst. In seinem Urteil erklärte das Hamburger Verwaltungsgericht Bordelle zu "Gewerbe aller Art". Als solches sind sie in einem Gewerbegebiet zulässig - es sei denn, ihre Ansiedlung wurde im Bebauungsplan ausdrücklich ausgeschlossen.

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Ist ein Bordell tatsächlich nur das älteste "Gewerbe" der Welt, wie es der Volksmund bezeichnet, oder ist er als Vergnügungsstätte eher mit einem Tanzlokal oder Kino zu vergleichen? Ein verbindliches Urteil gibt es in Deutschland nicht. "Das ist ein bundesweit umstrittenes Thema", sagt ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichts. "Bisher ist das rechtlich noch nicht durchentschieden worden. Die überwiegende Auffassung ist aber, dass es sich um ein Gewerbe handelt."