Hamburg. Sechs Jahre nach Einführung des Hamburger Hundegesetzes hat der Senat eine positive Bilanz gezogen. Zwar habe es im vergangenen Jahr noch 260 "Beißvorfälle" gegeben. Doch dies sei "ein signifikanter Rückgang" gegenüber 446 Beißvorfällen im Jahr 2005, vor Inkrafttreten des Hundegesetzes, teilte die Gesundheitsbehörde gestern mit. Insgesamt seien im Hunderegister der Stadt über 55 000 Hunde registriert.

Das Hundegesetz war am 1. April 2006 in Kraft getreten. Seitdem gibt es in Hamburg die allgemeine Anleinpflicht. Festgelegt wurde, welche Rassen als "gefährliche Hunde" gelten und welche besonderen Vorschriften bei ihnen zu beachten sind. So müssen beispielsweise Rottweiler mit Maulkorb und Leine geführt werden. Freistellungen sind möglich, wenn der Hund einen Wesenstest bestanden hat. In den Bezirken wurden in den vergangenen Jahren gesondert ausgewiesene Freilaufflächen für Hunde angelegt.

Seit 2007 sind alle Hundebesitzer außerdem verpflichtet, für ihr Tier eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Zudem müssen sie ihren Hund mit einem Mikrochip fälschungssicher kennzeichnen lassen. In einigen Fällen seien diese Mikrochips ohne Genehmigung der Behörde entfernt oder ausgetauscht worden, um beispielsweise illegale Hundehaltungen zu vertuschen. Dies soll zukünftig strafrechtlich verfolgt werden.

Insgesamt hätten die allgemeinen und die besonderen Vorschriften für mehr Schutz der Bevölkerung gesorgt, hieß es weiter. Die meisten "Beißvorfälle" wurden 2011 mit 45 Fällen bei Mischlingen registriert, die auch im Hunderegister die Mehrheit stellen. Einzelne Hunderassen seien nicht in besonderem Maße als gefährlich aufgefallen.