St. Georg. Die Affäre um die Einsatzküche der Bereitschaftspolizei hat nun zum ersten Mal ein Gericht beschäftigt. Allerdings ging es dabei nicht um den Vorwurf der Bereicherung. Vielmehr wehrt sich die Polizeigewerkschaft DPolG gegen eine Äußerung des Senats. Die Landesregierung hatte mitgeteilt, auch Gewerkschafter hätten die Küche für private Feiern missbraucht. Diese Aussage war Teil der Antwort des Senats auf eine Anfrage des CDU-Innenexperten Karl-Heinz Warnholz.

Die Gewerkschaft kritisiert, dass diese Äußerung noch während der laufenden Ermittlungen gefallen sei. Außerdem seien andere, ebenfalls in der den Ermittlungen zugrunde liegenden Anzeige beschuldigte Organisationen und Personen nicht benannt worden. Vertreten durch den ehemaligen Staatsrat und Rechtsanwalt Walter Wellinghausen, fordert die DPolG, der Senat müsse diese Aussage zurücknehmen. Es habe eine selektive Vorverurteilung stattgefunden. Die Gewerkschaft sieht sich in den "bösen Schein der Mittäterschaft" gerückt, den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte verletzt.

Gestern trafen sich beide Streitparteien zu einem ersten Erörterungstermin vor dem Verwaltungsgericht am Lübeckertordamm. "Wir sind zufrieden mit diesem ersten Verhandlungsergebnis", sagte DPolG-Landesvize Thomas Jungfer nach dem Termin. Der Vorsitzende Richter habe beiden Parteien einen Vorschlag unterbreitet, über den sie jetzt nachdenken sollten. Zum Vorschlag selbst äußerte sich Jungfer jedoch nicht. "Es ist Stillschweigen vereinbart worden."

Laut Senat soll die mobile Küche zwischen Juni 2007 bis März 2012 auf "etwa 110 Veranstaltungen außerhalb ihrer eigentlich vorgesehenen Verwendung Veranstaltungsteilnehmer verköstigt" haben. Entsprechende Nebentätigkeitsgenehmigungen hatten die Köche nicht. Die Abrechnungsmodalitäten und die Abgeltung der Personalkosten werden noch ermittelt.