Richter hatten Beschluss schon am 19. Juni gefasst, wegen diverser Zustellfristen konnte er aber erst am Montag veröffentlicht werden.

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Hamburger Landgerichts gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach bestätigt. Die Richter hatten den Beschluss schon am 19. Juni gefasst, wegen diverser Zustellfristen konnte er aber erst am Montag veröffentlicht werden, wie eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe sagte.

Das Landgericht Hamburg hatte dem bereits verurteilten Entführer Drach im November zusätzliche 15 Monate Haft auferlegt, weil er seinen jüngeren Bruder über einen ehemaligen Mitgefangenen erpressen wollte, ihm Geld aus der Reemtsma-Entführung auszuzahlen. Noch immer ist der Großteil des Lösegelds nicht aufgetaucht.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine höhere Strafe

Der Verurteilte hatte Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt, weil er Freispruch forderte. Auch die Staatsanwaltschaft ging rechtlich gegen das Urteil vor, sie forderte eine höhere Strafe. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision als unbegründet, das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig, sagte die Sprecherin.

Drach hatte 1996 den Hamburger Unternehmer Jan Philipp Reemtsma entführt, erpresste einen zweistelligen Millionenbetrag und tauchte für Jahre in Südamerika unter. 2001 wurde er in Hamburg wegen erpresserischen Menschenraubs zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.