Alle zwei Jahre gibt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) den Mietenspiegel heraus. Er gibt eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten für rund 537 000 Wohnungen in Hamburg. Das Instrument ist nicht unumstritten, da es nur die Mieten bei Neuvermietungen berücksichtigt, nicht aber die Bestandsmieten. Gegner sehen den Mietenspiegel als Rechtfertigung für Mieterhöhungen.

Staatsrat Michael Sachs erklärt es so: "Ein Mietenspiegel ist eine Dienstleistung der Behörde zur Vermeidung von Mietstreitigkeiten. Nach dem Mietrecht kann jeder Vermieter jederzeit nach bestimmten Fristen mit Verweis auf Vergleichsmieten die Miete erhöhen. Wer die Erhöhung nicht bezahlen will, muss durch Gutachter beweisen, dass der Vermieter sich geirrt hat. Das führt zu Kosten für die Mieter und es führt zu Streitigkeiten vor Gericht. Der Mietenspiegel soll helfen, diese Kosten zu vermeiden."

Der Mietenspiegel ist ein Regulierungselement, das zwar vor Gericht nicht einklagbar ist. Richter erkennen den Mietenspiegel aber als Maßstab an.