Hamburg. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion fordert eine Informationskampagne für den neuen Kontopfändungsschutz, der am 1. Januar 2012 in Kraft tritt. Bislang dürfen Sozialleistungen innerhalb der ersten 14 Tage nicht gepfändet werden. Diese Grundsätzlichkeit fällt im neuen Jahr weg.

Dann können Gläubiger mit einem entsprechenden Gerichtstitel auf das Konto zugreifen, allerdings nur bis zu einer Höhe von rund 1030 Euro. Dieser Grundbetrag darf dann nicht mehr angetastet werden. Ein solcher Schutz besteht jedoch künftig nur, wenn der Schuldner ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) besitzt. Dieses muss er selbstständig beantragen. Tut er das nicht, kann die volle Summe auf dem Konto gepfändet werden.

"Deshalb ist es wichtig, hier von behördlicher Seite, zeitnah eine entsprechende Informationskampagne auf den Weg zu bringen", sagt Ksenija Bekeris, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. Sie wird in der Bürgerschaft einen entsprechenden Antrag einbringen, in dem der Senat aufgefordert wird, verschuldete Bürger zu informieren. Außerdem soll eine Bundesratsinitiative gestartet werden, die sich dafür einsetzt, dass auf P-Konten keine Extragebühren erhoben werden.

Die SPD-Politikerin: "Es kann nicht sein, dass Betroffene auch noch zusätzlich belastet werden."