Hamburg. Zu wenige Hamburger kennen das vor eineinhalb Jahren beschlossene Informationsfreiheitsgesetz. Das ist der Schluss, den der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Ralf Niedmers nach einer Senatsantwort auf seine Kleine Anfrage zieht. Danach seien seit Februar 2009 insgesamt 345 Anträge auf Informationsfreigabe stattgegeben worden.

Für Niedmers ein Indiz, dass das Wissen über die neuen Möglichkeiten zu gering sei. "Es verdeutlicht, dass die Bürgerinnen und Bürger das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz nicht kennen", sagt Niedmers. Lediglich einige Rechtsanwälte und Fachleute machten von diesem Recht Gebrauch. Der Senat müsse dafür sorgen, dass das Gesetz einen größeren Bekanntheitsgrad erhalte und die Bürger ihre Informationsrechte stärker nutzten.

Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wollte der damalige schwarz-grüne Senat den Bürgern mehr Einblick in das Handeln von Ämtern und Behörden gewähren. Ziel war es, die Bürgerbeteiligung und die Korruptionsbekämpfung zu stärken. So war es gewollt, dass etwa der Umgang mit Steuergeldern durch Nachfragen von Bürgern offengelegt werde. Das Gesetz sieht auch vor, dass Bürger sich an den Datenschutzbeauftragten wenden können, wenn sie meinen, dass ihr Informationsersuchen zu Unrecht abgelehnt worden sei. In der Regel sind die Anfragen kostenlos. Je nach Komplexität, etwa bei Wirtschaftsauskünften, werden allerdings Gebühren erhoben.