Hamburg. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gegen den mutmaßlichen Bierbecher-Werfer im Bundesliga-Spiel des FC St. Pauli gegen Schalke 04 Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Wilhelm Möllers gestern dem Abendblatt. "Wir stützen unseren ausreichenden Tatverdacht auf Zeugenaussagen, Fotografien aus dem Stadion und den Arztbericht."

Am 1. April soll der Zuschauer Stefan H. gegen 22.18 Uhr einen mit Bier gefüllten Plastikbecher von der Haupttribüne auf den Schiedsrichter-Assistenten Thorsten Schiffner geworfen haben. Der Becher traf ihn im Genick und Schiffner ging zu Boden. Das Spiel wurde in der 88. Minute abgebrochen, die Partie mit 2:0 für Schalke gewertet. Der Schiedsrichter-Assistent erlitt durch den Becherwurf unter anderem eine Schädelprellung. Zudem hatte er starke Nacken- und Kopfschmerzen. "Wir gehen davon aus, dass der Beschuldigte diese Verletzungen zumindest billigend in Kauf genommen hat", sagt Möllers.

Der 44-Jährige habe sich zu dem Vorwurf bislang nicht geäußert. Sollte Stefan H. verurteilt werden, droht ihm eine Geldstrafe oder Haft zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. Nach der Becherwurf-Attacke hatte der Deutsche Fußball-Bund den FC St. Pauli mit einer Platzsperre für ein Heimspiel bestraft. Die Partie wurde am vergangenen Sonnabend gegen den FC Ingolstadt in Lübeck ausgetragen.

Nach Angaben des FC St. Pauli führen die durch den Spielabbruch entstandenen Kosten zu einem Verlust von 400 000 Euro.