Gesetzesinitiativen können in Hamburg vom Senat, von der Bürgerschaft oder von einem Volksbegehren ausgehen. Beschlossen werden Gesetze von der Bürgerschaft oder durch Volksentscheid.

Rechtsverordnungen sind im Prinzip auch Gesetze, berühren also auch das Verhältnis zwischen Bürger und Staat. Allerdings entspringen sie keinem Gesetzgebungsverfahren, sondern werden vom Senat "verordnet".

Verwaltungsvorschriften betreffen die innere Organisation der Verwaltung, haben auf die Bürger also nur indirekt Einfluss. Globalrichtlinien sind Anweisungen der Behörden an die Bezirke.