Hamburg. Die schwerbehinderte Sarah T. muss weiter vor Gericht um eine Entschädigungszahlung kämpfen. Der Versicherungskonzern Generali lehnt den Vergleichsvorschlag des Landgerichts Hamburg ab.

Die Richter hatten eine einmalige Abfindung in Höhe von 4,3 Millionen Euro für Sarah T. vorgeschlagen. Nach einem schweren Verkehrsunfall ist die 26 Jahre alte Mutter eines kleinen Sohnes behindert und rund um die Uhr auf Hilfe angewiesen.

Seit sieben Jahren streitet sie sich mit dem Haftpflichtversicherer um eine angemessene finanzielle Entschädigung. Jürgen Hennemann, Fachanwalt für Versicherungsrecht, hatte eine Rekord-Entschädigungssumme von 7,25 Millionen Euro für seine Mandantin gefordert.

Daraufhin hatte das Hamburger Landgericht den Vergleich vorgeschlagen. Die Generali lehnt die Zahlung der 4,3-Millionen-Euro-Entschädigung jedoch mit der Begründung ab, Sarah T. sei wegen ihrer Behinderung nicht in der Lage, selbstständig "über ihr Leben und somit über ihre Finanzen entscheiden zu können". Der Versicherungskonzen will ihr stattdessen eine lebenslange Rentenzahlung leisten. Ende Juli muss nun das Landgericht über den Rechtsstreit entscheiden.