Die Richter beschränkten das Recht der Polizei, Störer für Fotoaufnahmen in Gewahrsam zu nehmen. Acht Stunden Gewahrsam seien unverhältnismäßig.

Hamburg/Karlsruhe. Zwei Mitglieder der Bauwagenszene haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg erstritten. Die Richter beschränkten das Recht der Polizei, Störer für Fotoaufnahmen in Gewahrsam zu nehmen. Im September 2003 hatten 100 Bauwagenbewohner ein Grundstück in Hamburg besetzt. Die Polizei nahm mehrere Personen, darunter die zwei Kläger, wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs vorläufig fest. Obgleich sie einen gültigen Ausweis vorzeigen konnten, wurden sie auf der Wache acht Stunden eingesperrt - nur um sie zu fotografieren. Amts-, Land-, und Oberlandesgericht wiesen ihre Klagen auf Rechtswidrigkeit der Aktion ab. Darauf legten die Kläger Verfassungsbeschwerde ein.

Acht Stunden Gewahrsam seien unverhältnismäßig, entschieden nun die Karlsruher Richter mit Blick auf das Freiheitsrecht. Die Identität der Kläger sei bereits anhand der Ausweise festgestellt worden. Die Polizei hätte sie auch bei Aufnahme der Personalien fotografieren können.