Sozialdemokraten erhalten nach Wahlprüfung jetzt 25 Sitze

Bergedorf. Überraschung in Bergedorf. Die SPD hat in der Bezirksversammlung nun doch die absolute Mehrheit erhalten. Grund dafür ist das Ergebnis der Wahlprüfung, bei der 475 Stimmen für die Sozialdemokraten hinzukamen. "In einem Wahlbezirk hat es einen gravierenden Auszählungsfehler gegeben", sagt Bezirkswahlleiter Klaus Wolters. "Wir sind unter anderem durch das Statistikamt Nord und die Universität Hamburg auf Unplausibilitäten aufmerksam gemacht geworden, haben noch einmal nachgezählt und dort einen großen Brocken gefunden."

Das Ergebnis: Auf die SPD entfallen statt 108 047 Stimmen jetzt 108 522 Stimmen. CDU, GAL, FDP und Die Linke kommen zusammen auf 108 498 Stimmen. "Mit dem Stimmenzuwachs hatte die SPD Anspruch auf zwei sogenannte Mehrheitssicherungsmandate", so Wolters. Durch diese Mandate solle sichergestellt werden, dass die Partei, die die absolute Mehrheit der Stimmen erreiche, auch die absolute Mehrheit bei den Sitzen erhalte. Die Bezirksversammlung wachse damit auf 49 Sitze an, 25 entfallen auf die Sozialdemokraten.

Wolters schließt eine bewusste Täuschung bei der ersten Auszählung aus. "Wir haben nicht die geringste Veranlassung zu glauben, dass manipuliert wurde", sagt er. "Wir haben aber festgestellt, dass viele Wahlvorstände durch das neue Wahlrecht einfach an ihre Grenzen gestoßen sind." So vermute er, dass es zu einem Rechenfehler in dem betroffenen Wahlbezirk gekommen sei. "In einigen Wahlbezirken haben sich zwei Teams die großen Parteien beim Auszählen geteilt. Ich könnte mir vorstellen, dass vergessen wurde, die Ergebnisse eines Teams zu addieren."

Auch in Harburg hatte es Fehler bei der Wahl gegeben. Hier hat Dierk Trispel, Wahlleiter des Bezirksamtes Harburg, jetzt Einspruch gegen das Ergebnis der Bezirkswahl vom 20. Februar eingelegt. Denn in Harburg hatte es in zwei Stimmbezirken (Kirchenhang 33 und Grumbrechtstraße 63) Verwechslungen mit einem anderen Wahlkreis gegeben. "Nachdem wir die mögliche Relevanz für die Mandatsvergabe festgestellt haben, war der Einspruch für mich zwangsläufig", sagt Trispel. Ob es eine Wiederholungswahl in den beiden Wahlbezirken geben soll, muss nun die Hamburgische Bürgerschaft entscheiden.