Cansu Özdemir soll laut Verfassungsschutz Kontakte zur kurdischen Arbeiterpartei PKK haben. Die PKK ist in Deutschland verboten.

Hamburg. Aus Sicht des Verfassungsschutzes ist die Hamburg-Wahl ein Erfolg. Die rechtsextremistische NPD hat keinen Anspruch auf eine Kostenerstattung des Wahlkampfes, mit 0,9 Prozent der Stimmen scheiterte die Partei um Neonazi Thomas Wulff an der notwendigen Ein-Prozent-Hürde. Damit sei der finanzielle Handlungsspielraum der NPD in den kommenden Jahren entsprechend begrenzt, urteilt der Verfassungsschutz.

Unter dem Titel "Extremistische Kandidaten und ihre Ergebnisse" geht es in dem Schreiben des Verfassungsschutzes aber auch um die Linke: Demnach habe eines der Bürgerschaftsmandate eine Frau errungen, "die dem Umfeld der kurdischen Arbeiterpartei PKK zuzurechnen ist". Die PKK ist in Deutschland verboten.

Für die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christiane Schneider komme das einem "Rufmord" gleich: "Frau Özdemir wird damit in die Nähe eines Straftatbestandes gerückt", sagt Schneider. "Das ist eine Kriminalisierung und Gefährdung ihrer Person."

Cansu Özdemir, 22, trat auf Landeslistenplatz neun und im Wahlkreis Blankenese an. Sie selbst war gestern nicht zu erreichen. Schneider kündigte an, sich an den parlamentarischen Kontrollausschuss zu wenden und das Schreiben rechtlich prüfen lassen. Die Linke wolle es auch nicht hinnehmen, in einem Artikel quasi mit der NPD "gleichgestellt" zu werden.