Horn. Die Kündigung der letzten Mieterin eines zum Abriss bestimmten Wohnblocks der alten Ried-Siedlung in Horn durch die Saga Siedlungs AG ist rechtskräftig. Die Revision der Frau blieb gestern vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ohne Erfolg.

Die Frau hatte nach BGH-Angaben seit 1995 eine Wohnung in der Ried-Siedlung gemietet. Die Saga, die die Ried-Siedlung 1996 erworben hatte, ließ die in den 30er-Jahren in einfacher Bauweise errichtete Siedlung größtenteils abreißen und an deren Stelle moderne, öffentlich geförderte Neubaumietwohnungen errichten. Nur der Block, in dem sich die Wohnung der beklagten Mieterin und acht weitere, bereits leer stehende Wohnungen befinden, wurde bislang nicht abgerissen.

Die Saga kündigte den Vertrag mit der Mieterin am 31. Januar 2008 unter Berufung auf städtebauliche und gebäudetechnische Mängel der Ried-Siedlung. Das Landgericht Hamburg gab der Räumungsklage am 10. Juni 2010 statt.

Der BGH bestätigte nun diese Entscheidung und betonte, dass die Baumaßnahmen der Saga eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks darstellten und vernünftig sei (Az.: VIII ZR 155/10).