Hamburg. Die Landeszentrale für politische Bildung hat mit dem Jugendinformationszentrum die Broschüre "Zwanzig Stimmen für Hamburg" zum neuen Hamburger Wahlrecht herausgegeben. Denn bei der Wahl zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen am 20. Februar können die Wahlberechtigten jeweils zehn Stimmen vergeben. Für die Bürgerschaftswahl haben sie fünf Stimmen auf dem Landeslistenstimmzettel und fünf Stimmen auf dem Wahlkreislistenstimmzettel. Für die Bezirksversammlungswahlen stehen fünf Stimmen auf dem Bezirkslistenstimmzettel und fünf Stimmen auf dem bezirklichen Wahlkreisstimmzettel zur Verfügung.

Die Broschüre gibt auch Antworten auf Fragen wie "Wie wähle ich?", "Wer darf wählen?" oder "Wie kann ich die Stimmen verteilen?" Auch welche Stimmen über die Größe der in der Bürgerschaft und in den Bezirksversammlungen vertretenen Fraktionen entscheiden, wird erklärt. Die Broschüre ist kostenlos erhältlich im Infoladen der Landeszentrale für politische Bildung und des Jugendinformationszentrums, Dammtorwall 1, 20354 Hamburg (Öffnungszeiten: Mo-Do 13.30-18.00 Uhr, Fr 13.30 bis 16.30 Uhr). Sie wird zudem über Schulen, Seniorenheime und Bezirksämter verteilt. Alle Schulen mit Klassen ab Jahrgangsstufe 9 erhalten mehrere Klassensätze.