Neustadt. Im Piraten-Prozess hat das Landgericht den Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen vier Gutachter abgelehnt. Angeblich fehlerhafte Methodik begründe keine Befangenheit, so das Gericht. Den Antrag hatten die Verteidiger jenes mutmaßlichen Piraten gestellt, der sein Alter mit 13 Jahren angegeben hatte und dessen Alter von den Experten bestimmt werden sollte. Ein Mediziner sagte aus, der Junge sei mindestens 18 Jahre alt.