Senat beschließt zum 1. Januar diverse Gebührenerhöhungen und rechnet mit Mehreinnahmen von 15 Millionen Euro pro Jahr.

Hamburg. Der CDU-Minderheitssenat hat gestern die "Anpassung" diverser Gebühren zum 1. Januar beschlossen. Insgesamt verspricht er sich davon Mehreinnahmen von rund 15 Millionen Euro jährlich. Einige Maßnahmen sind Teil des im September beschlossenen Sparpakets. Eine Übersicht über die wichtigsten Beschlüsse:

Abschleppen: Wird ein Auto abgeschleppt, kostet der erste Tag auf dem Verwahrplatz Ausschläger Weg künftig 72,40 statt 60 Euro.

Feuerwehr: Jede angefangene Stunde kostet künftig voll: 88 Euro pro Feuerwehrmann und 210 Euro pro Löschfahrzeug. Bislang wurde halbstündlich abgerechnet.

Fehlalarm: Rückt die Feuerwehr umsonst aus, kostet das pro Fahrzeug einschließlich Personal künftig 185 statt 176 Euro.

Melderegisterauskunft: Die Gebühr steigt von 6 auf 10 Euro und für eine Auskunft über das Internet von 3 auf 5 Euro.

Personenstandsurkunden: Eine Urkunde kostet statt 8 künftig 12 Euro, jedes weitere Exemplar bei gleichzeitiger Antragstellung 6 statt 4 Euro.

Bauangelegenheiten: Eine "Abgeschlossenheitsbescheinigung" kostet pro neu errichteter Wohnung 25 statt 13 Euro und bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen 100 statt 13 Euro. Für Bauberatungen von mehr als 15 Minuten Dauer wird eine neue Beratungsgebühr in Höhe von 26 Euro je angefangene halbe Stunde eingeführt.

Sondernutzungsgebühren für öffentliche Flächen: Diese Abgabe, die zum Beispiel für den Außenbereich gastronomischer Betriebe anfällt, wird um durchschnittlich zehn Prozent angehoben. So kostet ein Imbiss- und Getränkestand je Quadratmeter monatlich bis zu 90,50 Euro statt bisher 82 Euro.

Friedhöfe: Gegenüber 2010 wird eine anonyme Urnenbeisetzung um 3,53 Prozent und eine Sargbeisetzung in einer Wahlgrabstätte um 4,11 Prozent teurer.

Marktgebühren: Die Gebühren für die Nutzung von Verkaufsflächen und Lagerräumen auf dem Großmarkt (Obst, Gemüse und Blumen) steigen 2011, 2012 und 2013 um jeweils durchschnittlich 1,3 Prozent.

Abwasser: Die Sielbenutzungsgebühr für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser steigt von 2,67 auf 2,75 Euro je Kubikmeter Abwasser. Für Grundstücke, die nur Schmutzwasser beseitigen, steigt die Gebühr von 2,23 auf 2,30 Euro je Kubikmeter Abwasser.

Erleichterung für Gymnasiasten: Während die Ausstellung von Ausweisen für wissenschaftliche Bibliotheken grundsätzlich 5 Euro kostet, werden Schüler der gymnasialen Oberstufen, die den Ausweis für schulische Zwecke beantragen, von dieser Gebühr befreit.