In den kommenden Tagen könnte auch in Hamburg der Dienst starten - dann sollte jeder möglichst schnell prüfen, ob er widersprechen will.

Hamburg. Kurz vor dem Start des umstrittenen Internetdienstes Google Street View hat der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar darauf hingewiesen, dass es ein nachträgliches Widerspruchsrecht für Bürger gibt. Es könne bei einem derartigen Massenverfahren vorkommen, dass einzelne Widersprüche nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden. Außerdem sei damit zu rechnen, dass die von Google eingesetzte Software zur Verpixelung von Gesichtern nicht alle Passanten erfasse.

"Allen Bürgern, die vorab Widerspruch eingelegt haben, ist zu raten, möglichst bald nach Veröffentlichung der Bilder zu überprüfen, ob Google den Widerspruch ordnungsgemäß umgesetzt hat", sagte Caspar. Falls das nicht der Fall sei, solle der Widerspruch über den Link "Probleme melden" erneut online erhoben werden.

Justizsenator Till Steffen (GAL) kritisierte, dass es keine gesetzliche Regelung des Datenschutzes bei Geodatendiensten gebe. "Die Selbstverpflichtung von Google reicht zum Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht aus", sagte Steffen. Ohne gesetzliche Regelung fehlten etwa Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen.

Auf Initiative Hamburgs hatte der Bundesrat bereits im Juli einen Gesetzentwurf zum Schutz des Persönlichkeitsrechts im Internet beschlossen. "Die Bundesregierung hat nichts unternommen, um daraus ein Gesetz werden zu lassen", so Steffen. Google hat angekündigt, Street View in den 20 größten Städten Deutschlands in den kommenden Tagen zu starten.