Verfassungsrechtler bewerten Initiative zum Rückkauf der Netze unterschiedlich

Hamburg. Welche finanziellen Folgen für den Haushalt dürfen Volksentscheide haben? Mit dieser Frage befasste sich gestern Abend der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft. Die Verfassungsrechtler, die zur Anhörung geladen waren, sind sich uneinig.

Die Juristen untersuchten die Verfassungsmäßigkeit von zwei Volksinitiativen. Die eine, "Unser Hamburg - Unser Netz", fordert den Rückkauf der auf drei Milliarden Euro geschätzten Versorgungsnetze durch die Stadt. Die andere ("Die Stadt gehört uns - keine Privatisierung gegen den Bürgerwillen") verlangt eine Änderung der Verfassung, wonach der Verkauf von öffentlichen Unternehmen einen Volksentscheid voraussetzt. Die Experten Jürgen Kühling und Hans Peter Bull halten die Initiativen für zulässig, Christian Winterhoff und Andreas von Arnauld nicht. Professor Christian Winterhoff: "Es muss ein Spielraum bleiben, dass ein Landesparlament ausreichende finanzielle Möglichkeiten für die Erfüllung ihrer Aufgaben hat." Dies müsse berücksichtigt werden.

Der GAL-Abgeordnete Farid Müller kündigte an zu prüfen, "ob das Verfassungsgericht angerufen werden soll". Robert Heinemann (CDU): "Ich habe große Zweifel bekommen, ob die Formulierungen der Volksinitiativen zurzeit verfassungsgemäß sind." Die CDU-Fraktion müsse nun prüfen, wie sie damit umgehe. Manfred Braasch (BUND), Mitinitiator der Netz-Initiative, kann "die verfassungsrechtliche Kritik nicht nachvollziehen". Die Netze gehörten zurück in die öffentliche Hand.