Kersten Artus sitzt für die Linke in der Bürgerschaft

Hamburg. Der Bauer Verlag will die Konzernbetriebsratsvorsitzende der Yvonne Bauer Redaktion KG, Kersten Artus, fristlos kündigen. Am vergangenen Dienstag erhielt der Betriebsrat die 150 Seiten umfassende Begründung. Darin wird der 46-jährigen Redakteurin und Linken-Bürgerschaftsabgeordneten vorgeworfen, sie melde sich nicht immer korrekt für die Betriebsratsarbeit ab. "Diese Vorwürfe sind haltlos", sagt Kersten Artus. Sie sei dem Haus eng verbunden und liebe ihren Job. "Deshalb werde ich dafür kämpfen, dass ich bleiben darf."

Der Streit wird nun vor das Arbeitsgericht führen. Da der Betriebsrat der außerordentlichen fristlosen Kündigung nicht zugestimmt hat, muss der Bauer Verlag nun vor Gericht ziehen, um Artus entlassen zu können. "Wenn ein Unternehmen einem Betriebsratsmitglied fristlos kündigen will, bedarf es der Zustimmung des Betriebsrates", bestätigt Manfred Martens, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Stimme dieser nicht zu, müsse der Arbeitgeber die Zustimmung vom Arbeitsgericht einklagen. Zudem müsse für eine außerordentliche Kündigung ein wichtiger Grund vorliegen. "Beispiele sind strafbare Handlungen gegenüber dem Arbeitgeber, etwa Diebstahl oder Spesenbetrug." Der Bauer Verlag wollte sich am Freitag nicht zu dem Fall äußern. "Zu persönlichen Einzelmaßnahmen sagen wir nichts", sagte eine Sprecherin.

Große Unterstützung erhält Kersten Artus, die seit 28 Jahren für den Verlag tätig ist, von der Linken-Fraktion und der Gewerkschaft Ver.di. "Mit dieser Gutsherrenart wird der Bauer Verlag nicht durchkommen", sagt Ver.di-Landesbezirksleiter Wolfgang Rose. Die Gewerkschaft fordere, dass der Verlag die Kündigungsabsicht zurücknehme. "Wir sind entsetzt, wie weit der Verlag geht, um eine unbequeme, engagierte Betriebsrätin loszuwerden", sagt Linken-Fraktionschefin Dora Heyenn. Ihr Fraktionskollege Norbert Hackbusch vermutet, dass dem Verlag die Parteizugehörigkeit nicht passe: "Die Kündigung ist auch ein Angriff auf das Parlament. Wir werden die anderen Fraktionen um Unterstützung bitten." Zur geplanten Kündigung von Kersten Artus sagte Bürgerschaftssprecher Marco Wiesner: "Einem Bürgerschaftsabgeordneten darf nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden. Die Mandatsausübung ist dies nicht."