Der Fall der Ghanaerin Kate Amayo lässt auch die CDU über gesetzliche Änderungen nachdenken

Hamburg. In der Debatte über eine Änderung des Ausländergesetzes zeigt sich auch die Hamburger CDU bereit, individuelle Integrationsleistungen von Kindern stärker zu würdigen. "Es darf keine Sippenhaft geben, aber die Bemühungen um Integration müssen im Vordergrund stehen", sagte CDU-Innenpolitiker Kai Voet van Vormizeele. Zuvor hatte der Koalitionspartner GAL gefordert, dringend eine "gesetzliche Lücke" zu schließen: Kinder von Zuwanderern, die illegal eingereist sind, sollen nicht für "Verfehlungen ihrer Eltern" haften. Ausgelöst hatte die Diskussion der Fall der 20-jährigen Spitzen-Abiturientin aus Ghana, Kate Amayo, die vor fünf Jahren illegal eingereist war und deren Abschiebung am Donnerstag durch die Härtefallkommission verhindert wurde. Antje Möller, GAL-Vizefraktionschefin, sagte: "Es gibt viele Fälle, in denen eine illegale Einreise am Beginn eines langen Aufenthalts oder einer vorbildlichen Integrationsgeschichte steht."

Abweisend reagierte die Union dagegen auf den Vorstoß der SPD, das sogenannte Bremer Modell in Hamburg einzuführen. Demnach können Eltern und Schüler ein Aufenthaltsrecht während der Schulzeit bekommen. Parteichef Olaf Scholz hatte zudem gefordert, einen erfolgreichen Schulabschluss mit dem Bleiberecht zu verknüpfen.

"Das Modell in Bremen ist sehr neu", sagte CDU-Innenpolitiker van Vormizeele, "es basiert nach meiner Kenntnis aber auch auf Einzelfall-Entscheidungen, die sich nicht vom Vorgehen der Härtefallkommission unterscheidet." Das müsse man prüfen.

Die Opposition argumentiert anders; es gehe darum, die Praxis der Innenbehörde grundsätzlich zu ändern: "Mit diesem Erlass könne man erreichen, dass diese Fälle regelhaft integrationsfreundlich geprüft werden, also nicht nur auf dem Gnadenweg der Härtefallkommission", sagte SPD-Innenpolitiker Andreas Dressel.

Eben diese Kritik an der Ausländerbehörde wurde auch im Fall von Kate Amayo laut: Die Innenbehörde habe ihren Spielraum nicht genutzt, um den Aufenthalt der Ghanaerin zu verlängern. Auch die GAL weist darauf hin, dass die Behörde nicht von sich aus die Härtefallkommission eingeschaltet hat - obwohl das möglich wäre.