Hamburg. Nach dem Streit um eine Altersbegrenzung für ehrenamtliche Berater bei der Öffentlichen Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) hat die Regierungsfraktion CDU und GAL nun einen Zusatzantrag beschlossen, der eine pauschale Regelung aufhebt. Damit solle eine "ungerechtfertigte Ungleichbehandlung" beseitigt werden. Die oppositionelle SPD, die gegen die Diskriminierung protestiert hatte, reagiert positiv. Man sei froh über die Kehrtwende, hieß es gestern. Nach dem bisherigen Gesetzentwurf hätten ÖRA-Berater maximal fünf Jahre nach Erreichen der gesetzlichen Ruhestandsgrenze bestellt werden dürfen.