St. Georg. Mit einer Klage beim Verwaltungsgericht wehrt sich der Trägerverein der Taiba-Moschee gegen die Schließung des Gotteshauses am Steindamm und das von der Innenbehörde ausgesprochene Vereinsverbot. Die Klageschrift sei Mitte der vergangenen Woche bei Gericht eingegangen, bestätigte der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts, Günther Ungerbieler.

Der "Taiba Arabisch-Deutsche Kulturverein" wahrte damit die Klagefrist von einem Monat, hat aber seinen Antrag noch nicht begründet. Um eine Begründung nachzureichen, hat das Gericht einer Frist von noch einmal einem Monat stattgegeben. Der Verein fordert die Wiedereröffnung der Moschee, die am 9. August von der Polizei geschlossen worden war. Wann über die Klage entschieden wird, ist noch unklar. Eine schnelle Entscheidung sei nicht zu erwarten, sagte Ungerbieler.

Die Innenbehörde hatte ihr Vorgehen damit begründet, dass das Gotteshaus und ihr Trägerverein seit Jahren als Anlaufpunkt für gewaltbereite Islamisten und Dschihadisten dienten, die in den sogenannten heiligen Krieg ziehen wollten. Die Moschee war unter ihrem früheren Namen Al-Kuds-Moschee weltweit bekannt geworden, weil sie einigen Attentätern des 11. September als Treffpunkt gedient hatte.