Bei einem ungewöhnlich hohen Aufkommen von Straftaten in einem Stadtteil kann die Polizei ein Gefahren- beziehungsweise Kontrollgebiet einrichten. So darf die Polizei Menschen, die sie für gewalttätig hält, kontrollieren, ohne dass ein Tatverdacht überhaupt vorliegen muss. Die Beamten können auffällige Personen kontrollieren, durchsuchen und ihnen ein Aufenthaltsverbot in der Schanze erteilen.

Verdächtigen, die dort nicht leben, kann der Zugang verweigert werden. Wer trotzdem reingeht, den kann die Polizei in Gewahrsam nehmen. Das Schanzenviertel ist von Sonnabend 18 Uhr bis 8 Uhr am Sonntag rund um das Schulterblatt als Gefahrengebiet klassifiziert. Äußere Grenzen: der Doormannsweg, die Fruchtallee, die Karolinenstraße, die Glacischaussee und die Simon-von-Utrecht-Straße.