Entlastung für die Landesverkehrsbetriebe Hamburg. Spätestens vom Jahr 2013 an soll man sein bisheriges Nummernschild behalten dürfen.

Hamburg/Kassel. Schon bald könnten die überlasteten Landesverkehrsbetriebe Hamburg erheblich entlastet werden - und das Nervenkostüm der dort wartenden Autofahrer auch. Denn nach einem Beschluss der Länderverkehrsminister-Konferenz in Kassel soll man spätestens vom Jahr 2013 an bei einem Umzug sein bisheriges Autonummernschild behalten dürfen. "Wer seine Heimatverbundenheit ausdrücken oder schlichtweg bloß Geld sparen will, kann das künftig auch bei einem Umzug über Ländergrenzen hinweg", sagte Hessens Verkehrsminister Dieter Posch. Dort funktionierte diese landkreisübergreifende Regelung bereits seit dem Jahre 2009.

Bisher musste bei einem Umzug oder einem Verkauf das jeweilige Fahrzeug nicht nur umgemeldet, sondern es mussten auch neue Nummernschilder beantragt und gekauft werden. In Zukunft soll das Ummelden und Umschreiben gleichzeitig im Einwohnermeldeamt geschehen. Damit wären die häufig zeitraubenden Besuche der jeweiligen Straßenverkehrsämter Makulatur. Auch die Polizei benötigt die Zuordnung der Autos nach Landkreisen schon lange nicht mehr, um ein Fahrzeug in der Datenbank aufzuspüren.

Die beschlossene neue Regelung wird jedoch erst greifen, wenn auch die Kfz-Zulassungsverordnung geändert werde, so ein Sprecher des Bundesverkehrsministers. "Dem sollte wegen der Unterstützung der Länderminister jedoch nichts entgegenstehen. Nur wer weiterhin sein eigenes Wunschkennzeichen haben will, müsste auch weiterhin zum Straßenverkehrsamt, um neue Nummernschilder zu bekommen."

Übrigens müssten sich in Hamburg wohnhafte Autofahrer keine Sorgen machen, wenn sie vom kommenden Jahr an mit einem "fremden" Nummernschild einen der stadteigenen Recyclinghöfe nutzen möchten: Der Personalausweis mit der richtigen Adresse ist immer noch das überzeugendere Argument für die Erlaubnis zur kostenlosen Nutzung.