Neues Gesetz soll Zusammenarbeit und Rechte von Seniorenvertretungen regeln. Bürgerschaft muss Gesetz noch beschließen.

Hamburg. Der Senat hat den Entwurf eines Seniorenmitwirkungsgesetzes beschlossen, das die Zusammenarbeit und Rechte von Seniorenvertretungen regelt, eine breite Bürgerbeteiligung, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis und die Berücksichtigung von älteren Menschen mit Migrationshintergrund vorsieht. Damit werden die seit den 1970er-Jahren bestehenden Beteiligungsrechte älterer Menschen in Hamburg erstmalig auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Die Bürgerschaft muss das Gesetz noch beschließen.

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"Die Vertretung von Senioreninteressen soll eine starke Legitimation bekommen", sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) bei der Vorstellung des Gesetzes. Dabei soll die Struktur aus Senioren-Delegiertenversammlung, Bezirks-Seniorenbeiräten und Landes-Seniorenbeirat beibehalten werden. Die Mitglieder haben künftig unter anderem das Recht, aktiv in den Ausschüssen der Bezirksversammlungen mitzuarbeiten. Der Entwurf soll unter www.hamburg.de/senioren in Kürze zur Verfügung stehen.