Altstadt. Es ist ein Rechtsstreit im Schnellverfahren: Einen Tag, nachdem GAL-Bürgerschafts-Fraktionschef Jens Kerstan Verfassungsklage wegen des 420-Millionen-Euro-Hapag-Lloyd-Deals eingereicht hatte, antworteten die Anwälte der Bürgerschaft und des Senats. Kerstan verlangt per Eilantrag, die für heute vorgesehene Entscheidung der Bürgerschaft über den Anteilskauf zu verschieben. Grund: Der Senat habe seine Informationspflichten gegenüber dem Parlament verletzt.

In der 15-seitigen Erwiderung der Anwaltskanzlei Graf von Westphalen wird die Zulässigkeit von Kerstans Klage bestritten. Der Grünen-Politiker wolle nur eine Verschiebung. "Eine solche Regelung ist dem in der Hauptsache zu führenden Organstreit aber fremd, weil dieses auf die endgültige Beilegung eines Rechtsstreits gerichtet ist", so die Anwälte. Bis heute Nachmittag müssen die Verfassungsrichter entscheiden, ob sie Kerstans Eilantrag stattgeben.

Wie die GAL lehnt auch die FDP das Hapag-Lloyd-Geschäft ab. Während die Linke zustimmen will, tendiert die CDU zur Ablehnung. Sie legte gestern einen Antrag vor, wonach die Bürgerschaft dem Anteilskauf nicht zustimmen, sondern nur darüber in Kenntnis gesetzt werde solle. Die Union fühlt sich nicht ausreichend informiert, um sich ein eigenes Urteil bilden zu können. Dass die SPD auf diese Bedingung eingeht, gilt als unwahrscheinlich.