Hamburg/Karlsruhe. Der Volksentscheid, mit dem die Einführung der Primarschule am 18. Juli 2010 abgelehnt wurde, beschäftigt nun auch das Bundesverfassungsgericht. Der Heidelberger Rechtsanwalt Uwe Lipinski hat eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe angekündigt, nachdem das Hamburgische Verfassungsgericht Mitte Dezember Lipinskis Klage gegen den Volksentscheid zurückgewiesen hatte. Die Hamburger Richter hatten unter anderem den Einwand der drei von Lipinski vertretenen Kläger verworfen, dass man beim Volksentscheid sowohl gegen die sechsjährige Primarschule als auch gegen die vierjährige Grundschule stimmen konnte.