Parteien uneins über die Nachbesserung des Gesetzes

Hamburg. Déjà-vu ist wohl das richtige Wort für das, was gestern in der Aktuellen Stunde der Bürgerschaft vor sich ging. Denn schon wieder, nunmehr zum dritten Mal, debattierten Senat und Parlamentarier über den Nichtraucherschutz in Hamburg.

Während sich Wieland Schinnenburg (FDP, Nichtraucher) für den Schutz der Gastwirte und eine Freigabe für das Rauchen ausspricht ("wir brauchen keine staatliche Bevormundung"), fordern Heidrun Schmitt (GAL, Nichtraucherin) und Kersten Artus (Linke, Nichtraucherin) ein komplettes Rauchverbot. "Ausnahmen schaffen Benachteiligungen, und die schaffen Rechtsunsicherheit, wodurch wir wieder vor Gericht landen", sagte Heidrun Schmitt. Genau das hätte die GAL in der schwarz-grünen Koalition haben können. CDU und GAL entschieden sich stattdessen für einen politischen Kompromiss, der nun als verfassungswidrig eingestuft wurde.

Bereits das erste Hamburgische Passivraucherschutzgesetz, das am 1. Januar 2008 eingeführt wurde, hielt das Bundesverfassungsgericht in Teilen für verfassungswidrig und gab am 30. Juli 2008 den Auftrag an Hamburg, ein neues Gesetz zu erarbeiten. Am 1. Januar 2010 trat die Neuregelung in Kraft - wo gegessen wird, durfte nicht mehr geraucht werden. Doch auch dieses Gesetz kippte das Bundesverfassungsgericht vor einer Woche, weil das Gericht Speisenwirte durch das Gesetz benachteiligt sah.

Und obwohl damals wie heute allen Fraktionen klar ist, dass es eine absolute Rechtssicherheit nur mit einem vollständigen Rauchverbot geben wird, will die SPD-Fraktion sich nun zunächst intern beraten, dann einen Gesetzentwurf erarbeiten und ihn im Gesundheitsausschuss debattieren. Martin Schäfer (SPD, raucht gelegentlich Zigarillos im privaten Rahmen) will klären, ob "Nichtraucherschutz tatsächlich möglich ist, wenn rauchende und nicht rauchende Gäste in einer Gaststätte nur durch eine Tür getrennt sind". Schäfer hofft, bis zur Sommerpause ein neues Gesetz auf dem Tisch zu haben.

Cornelia Prüfer-Storcks (SPD, Nichtraucherin), Senatorin der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), nannte das Urteil eine "bemerkenswerte Kritik an der Gesetzgebungskunst von Schwarz-Grün". Für sie zähle ausschließlich die Frage des Gesundheitsschutzes, so die Senatorin. Inhaltlich festlegen wollte sie sich gestern zwar nicht ("der Ausschuss ist der richtige Ort für die Debatte"), sie verließ das Podium aber mit den deutlichen Worten: "Ich bin Präses der BGV und das G steht für Gesundheit und nicht für Gaststätten."