Die Linke spricht sich gegen die von der SPD geplante Reform des Polizeirechts aus und legt stattdessen einen eigenen Gesetzentwurf vor.

Hamburg. Kurz vor der geplanten Verabschiedung des in Teilen überarbeiteten Hamburger Polizeigesetzes will die Innenexpertin der Linken, Christiane Schneider, einen Gegenentwurf in die entsprechenden Gremien einbringen. Die Linke fordert unter anderem die Berufung eines parlamentarischen Ausschusses, der die aus Sicht der Linken bedenklich gewachsene Zahl verdeckter Ermittlungen, technischer Überwachungen und Datensammlungen kontrollieren solle.

Schneider: "In der Polizei gibt es das wachsende Bedürfnis, technisch zur Verfügung stehende Mittel auch auszuschöpfen. Wir brauchen eine Instanz auf politischer Ebene, die, ähnlich wie beim Verfassungsschutz, Kontrollfunktionen wahrnehmen kann."

Aus Sicht der Linken ähnelt die Arbeit der Polizei mehr und mehr der eines Geheimdienstes. Als Beispiele nennt Schneider unter anderem den Einsatz von Telefonüberwachung, Online-Durchsuchungen von Computern, Gefahrengebiete und sogenannte "stille SMS", mit denen Handys geortet werden können. Möglich sind derlei Einsatzmittel zur Gefahrenabwehr nach dem "schärfsten Polizeigesetz Deutschlands", das die CDU 2005 installiert hatte - und das in Teilen vom Bundesverfassungsgericht einkassiert wurde. Die jetzt von der SPD geplante Novellierung, so die Links-Politikerin, setze die bedenkliche Linie fort, verschärfe sie in Teilen sogar noch.

Bedenklich ist aus Sicht Schneiders vor allem die "Datensammelwut" der Ermittlungsbehörden: "Niemand weiß, wer welche Daten von uns hat und wofür er sie einsetzt." Die Hamburger Polizei führe bereits sogenannte Gefährderdateien, in denen auch unbescholtene Bürger aufgelistet seien, von denen die Polizei annehme, dass sie zukünftig Straftaten zum Beispiel politischer Art begehen könnten.

Für bedenklich hält Schneider auch die unter dem vor Kurzem abgelösten Polizeipräsidenten Werner Jantosch installierte Praxis, selbst angeordnete Telefonüberwachungsmaßnahmen bei Gefahr im Verzug nicht nachträglich gerichtlich abnicken zu lassen. In 17 von 18 entsprechenden Fällen aus den zurückliegenden drei Jahren war dieses eigentlich vorgeschriebene Verfahren laut einer Senatsantwort auf eine Anfrage der Linken-Fraktion einfach ignoriert worden.