Hamburg. Wenn heute Mittag im Rathaus der Landesrahmenvertrag für die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) unterschrieben wird, ist Bildungssenator Ties Rabe (SPD) ein gutes Stück weitergekommen auf dem Weg zur Ganztagsgrundschule in Hamburg. Die Schulbehörde und die Sozialbehörde hatten mit den Dachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe lange gerungen - um die Eckpunkte der künftigen Nachmittagsbetreuung und um Formulierungen.

Da im Sommer zusätzlich zu den 21 bestehenden GBS-Modellschulen mindestens 43 weitere Grundschulen mit Nachmittagsbetreuung starten wollen, ist ein umfangreicher Vertrag über die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe-Trägern unerlässlich.

Der Vertrag regelt Arten, Umfang und Inhalt der Leistungen, die die Hortträger erbringen müssen, aber auch Fragen der Qualitätsentwicklung und der Finanzierung. Wenn GBS vom Schuljahr 2013/2014 an flächendeckend eingeführt ist, sollen 40 000 Kinder und Jugendliche am Nachmittag betreut werden - das wären etwa doppelt so viele wie jetzt.

Doch nun müssen Bildungs- und Sozialbehörde binnen Kürze noch eine Reihe weiterer kritischer Punkte regeln. Unklar ist beispielsweise nach wie vor, wie viel die Betreuung der Kinder vor 8 Uhr und nach 16 Uhr sowie in den Ferien kosten wird. Schulsenator Ties Rabe (SPD) hat ein neues Gebührenmodell "noch vor den Frühjahrsferien" angekündigt.

Weil es Ärger um das Schulmittagessen gegeben hatte, hat der Senator für den 9. Februar ein weiteres Gespräch mit den betroffenen Schulleitern angesetzt, die die Verpflegung an ihren Schulen wegen der Nachmittagsbetreuung neu einführen müssen. Die Behörde hat ein Paket ausgearbeitet, das Musterverträge sowie eine Auswahl an Caterern und mögliche Bezahlsysteme enthält.

Kritik an der raschen GBS-Einführung kommt von Sabine Buhk vom Landeselternausschuss Hamburg (LEA): "Wir warten seit Monaten auf die Evaluation der Modellschulen und werden immer wieder vertröstet." Problematisch seien auch die Betreuungsstandards für Vorschulkinder. "In der Kita kommen auf einen Erzieher elf Kinder, in der ganztägigen Betreuung sind es 19 bis 23 Kinder." Ungeklärt sei auch nach wie vor die Betreuung der Schüler an den weiterführenden Schulen. Diese hätten einen Rechtsanspruch bis zum 14. Lebensjahr, viele Stadtteilschulen und Gymnasien seien aber noch überhaupt nicht darauf eingestellt.