Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Anordnung gegen das Bezirksamt Eimsbüttel abgelehnt. In dem Antrag hatten die Vertrauensleute des Bürgerbegehrens "Für die Respektierung des Bürgerwillens in Eimsbüttel!" gefordert, dem Bezirksamt zu untersagen, in die Stimmzettel und das Infoheft für die Abstimmung zur Isebekbebauung am 1. Juli eine Formulierung der Bezirksversammlung aufzunehmen. Gestrichen werden sollten die Worte: "für den vollständigen Erhalt des Isebek-Grünzuges einschließlich aller Kleingärten". Die Vertrauensleute der Isebek-Initiative müssen nun die Kosten des Verfahrens tragen.

"Ich bin froh, dass das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Vorgehens des Bezirksamtes Eimsbüttel bestätigt hat", sagt Bezirksamtsleiter Torsten Sevecke dem Abendblatt. Mit der Entscheidung sei die Eindeutigkeit der Fragestellung der Bezirksversammlung bestätigt worden.