Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird nun das Verfahren geändert. Es stehe nicht in Einklang mit der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Hamburg. Es wurde spät. Bis 23.15 Uhr wählte am Dienstag die Hamburger Anwaltschaft im Saal 304 der Handelskammer ihren neuen Vorstand. Gestern verkündete Otmar Kury, Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, das scheinbar so freudige Ergebnis: "Die Wiederwahl von 18 der 21 Vorstandsmitglieder", so Kury, "ist ein großer Vertrauensbeweis für die bisherige Arbeit der Hanseatischen Anwaltskammer."

Dabei machte eine herbe Niederlage der Kammer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine Neuwahl erst erforderlich. Der BGH hatte am 8. Februar entschieden, dass der Vorstand der Kammer nicht rechtmäßig gewählt worden war: Das Verfahren für die Vorstandswahl vom 22. Mai 2007 sei ungültig, es stehe nicht in Einklang mit der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

Dort ist seit 1959 festgelegt, dass Vorstandsmitglieder einer Rechtsanwaltskammer auf vier Jahre gewählt werden müssen und alle zwei Jahre mindestens die Hälfte ausscheidet. Die Hamburger Kammer hatte jedoch einen noch auf alliiertem Besatzungsrecht fußenden Sonderweg eingeschlagen: Sie ließ den Vorstand in jährlichen Etappen teils neu wählen - in einem Jahr zwei Mitglieder, im nächsten neun, im dritten sechs, im vierten sechs. Die Rechtsanwälte Rolf Küster, Thomas Czok und Corvin Fischer fochten die Wahl deshalb an. "Es geht nicht an, dass ausgerechnet unsere Kammer sich über Gesetze hinwegsetzt und jedes Jahr gewählt statt über Rechtspolitik diskutiert wird", sagt Fischer.

In der ersten Instanz vorm Anwaltsgerichtshof hatten die Kläger gewonnen, nun gab ihnen auch der BGH recht. Um eine Neuwahl zu ermöglichen, trat kurz nach dem Beschluss der Vorstand zum 30. April zurück. Die meisten Mitglieder hatten erfolgreich für ihre alten Ämter kandidiert - vier der 25 Posten sind aber am Dienstag nicht besetzt worden. Pikant: Zum Vorstand gehört auch Axel C. Filges, Chef der Bundesrechtsanwaltskammer. Er sei "illegal" in die Spitze der Hamburger Kammer gewählt worden, sagt Fischer. Aber: Nur wer im Vorstand einer Landeskammer sitzt, kann auch Vorstand im Bundesgremium sein. "Es ist daher die Frage, ob er als Präsident noch tragbar ist."

Die klagenden Anwälte haben ihr Ziel erreicht: 51 Jahre nach Inkrafttreten der BRAO wird sich künftig auch die Hamburger Kammer an den gesetzlich verankerten Wahlturnus halten. Einen Seitenhieb kann sich Corvin Fischer da nicht verkneifen. "Nach Adenauer: Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang."