Umweltverband schlägt zur Landschaftsplanung weitergehende Regelungen vor, als sie in dem Entwurf der Koalitionsparteien vorgesehen sind.

Hamburg. Vor der heutigen Anhörung im Umwelt- und Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft hat der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) in Hamburg einen eigenen Gesetzentwurf für ein neues Hamburger Naturschutzgesetz vorgelegt. Das umstrittene Hafenprivileg (wir berichteten) ist in diesem Entwurf komplett gestrichen. Außerdem schlägt der Umweltverband zum Thema Landschaftsplanung, zum Schutz von Gewässern und Uferzonen sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit weitergehende Regelungen vor, als sie in dem Entwurf der Koalitionsparteien vorgesehen sind.

An dem gemeinsamen Gesetzentwurf der GAL und der CDU kritisiert der BUND insbesondere das sogenannte Hafenprivileg als bundesrechtswidrig. Infrastrukturvorhaben im Hafengebiet wären bei Anwendung dieser Hamburger Regelung zukünftig durch das Bundesrecht juristisch angreifbar. "Warum ausgerechnet die CDU diese Regelung dennoch verteidigt, ist nicht nachvollziehbar", sagt Manfred Braasch, Landesgeschäftsführer des BUND. Der Entwurf der Regierungsfraktionen ist aus Sicht des BUND aber auch in Hinblick auf die Regelungen zur Landschaftsplanung, zu möglichen Enteignungen für Kompensationsmaßnahmen und zur verpflichtenden Beachtung des Artenschutzes unzulänglich. Angesichts der von der Hamburger Landwirtschaft kritisierten Abstandsregelung zu Gewässern und Uferzonen fordert der BUND Hamburg, die Vorgaben noch strenger zu formulieren. Insbesondere das Ausbringen von Pflanzenschutz- und Düngemitteln müsse in jedem Fall zehn Meter vor dem jeweiligen Gewässer enden.

Braasch: "Der Vorschlag der Regierungsparteien ist weit davon entfernt, als 'großer Wurf' für den Naturschutz bezeichnet zu werden. Einige Regelungen sind sogar so gefasst, dass juristische Auseinandersetzungen programmiert wären. Von einer grünen Regierungsbeteiligung und von einer Partei, die für die Bewahrung der Schöpfung eintritt, erwarten wir deutlich mehr."