“Es gibt Überlegungen, ob und wie der entsprechende Passus im Senatsgesetz geändert werden kann“, sagte Senatssprecherin Kristin Breuer.

Hamburg. Die umstrittene Regelung, nach der Bürgermeistern und Senatoren unabhängig vom Datum des Amtsantritts ein volles erstes Monatsgehalt zusteht, könnte bald kippen. "Es gibt Überlegungen, ob und wie der entsprechende Passus im Senatsgesetz geändert werden kann", sagte Senatssprecherin Kristin Breuer. Zuvor müsse allerdings geklärt werden, aus welchen Gründen die Regelung 1971 - während der Amtszeit von Bürgermeister Herbert Weichmann (SPD) - in das Senatsgesetz aufgenommen wurde.

Die aktuelle Debatte hatte der Amtsantritt des neuen Finanzsenators Carsten Frigge (CDU) ausgelöst. Der Christdemokrat war am 31. März von der Bürgerschaft als Nachfolger von Michael Freytag (CDU) gewählt worden. Laut Senatsgesetz stand Frigge damit das volle Märzgehalt in Höhe 13 562,47 Euro zu. Der Senator verzichtete jedoch auf die Bezüge.

Genauso hatten auch Bürgermeister Ole von Beust (CDU) und sein damaliger Senat beim Regierungswechsel 2001 gehandelt. Der erste Von-Beust-Senat war am 31. Oktober ins Amt gekommen und hätte damit rechtlich Anspruch auf ein volles Oktobergehalt gehabt. Nach Angaben der Senatspressestelle hat es auch seitdem keinen vergleichbaren Fall gegeben, bei dem ein neues Senatsmitglied auf einem vollen ersten Monatsgehalt bestand.

Ob im Zeitraum von 1971 bis 2001 ein Senator oder Bürgermeister die kuriose Regelung ausgenutzt hat, ist unklar. "Darüber haben wir keine Aufzeichnungen", sagte Volker Bonorden, Leiter des Personalamts. Nach "bestem Wissen und Gewissen" sei das jedoch nicht der Fall gewesen. Denkbar ist, dass das Senatsgesetz an Regelungen in der Wirtschaft angepasst wird, wonach Arbeitnehmern das erste Monatsgehalt anteilig zu den geleisteten Arbeitstagen gezahlt wird.